Mindestens 10 Mbit im Download

Recht auf schnelles Internet rückt näher

24. März 2022, 10:24 Uhr | dpa/Redaktion: Lars Bube
Beim Auto steht analog zur Revolution des Smartphone-Markts im Jahr 2007 ein Wettlauf der Ökosysteme bevor.
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Schnelles ruckelfreies Internet ist wichtig, das ist vielen Bürgern nicht erst seit ihrem Homeoffice in Corona-Zeiten klar. Ärgerlich ist aber, wenn auf dem Land oder am Stadtrand nur Schneckentempo-Festnetz möglich ist. Dafür soll bald Abhilfe kommen - zumindest etwas.

Wer daheim nur sehr schlechtes Festnetz-Internet bekommt, kann sich ab diesem Sommer berechtigte Hoffnungen auf etwas Besserung machen. Denn ein sogenanntes Recht auf schnelles Internet soll Verbrauchern helfen, endlich einen besseren Netzzugang zu bekommen - oder, wenn er bisher offline ist, überhaupt einen. Hierfür veröffentlichte die Bundesnetzagentur am Mittwoch einen Verordnungsentwurf, der 10 Megabit pro Sekunde im Download als Minimum festlegt. Wer weniger bekommt, kann sich an die Netzagentur wenden - die könnte die Verlegung besserer Leitungen veranlassen. Das Minimum für den Upload soll bei 1,3 Megabit pro Sekunde liegen.

So wirklich schnell wird das Internet daheim durch die geplante Vorgabe nicht - mehr Speed ist in den allermeisten Haushalten Deutschlands selbstverständlich. Doch auf dem Land oder am Stadtrand könnte das Mindestlevel mancherorts helfen. Damit die Regelung wie geplant am 1. Juni in Kraft treten kann, fehlt noch das grüne Licht von Bundesregierung und Bundesrat. Auch der Digitalausschuss des Bundestages hat noch ein Wörtchen mitzureden.

Erstmals haben Bürger einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet - dies ist in dem novellierten Telekommunikationsgesetz (TKG) festgelegt, das seit Dezember 2021 gilt. Offen ist hierbei aber noch die Ausgestaltung des Mindestlevels. Das wird nun in der Verordnung geklärt. Der für Internet zuständige Bundesminister Volker Wissing (FDP) sprach von einem „digitalen Sicherheitsnetz für all jene Menschen, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind“. Es sei Teil der „Basisversorgung zur Absicherung der digitalen Teilhabe“.

Die Vorgaben sind schwach, allerdings dürfte die Untergrenze in den kommenden Jahren steigen. Denn bei ihrer Berechnung ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland eine Bezugsgröße: Je besser die Internetverträge im Schnitt sind, desto höher ist die Mindestvorgabe, die jedes Jahr neu festgelegt werden soll. Auf lange Sicht steigt dadurch also der Druck auf die Netzbetreiber, entlegene Ecken der Bundesrepublik bei ihrem Ausbau zu berücksichtigen.

Über die niedrigen Mindestwerte sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller: „Das ist wie beim Mindestlohn - die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen.“ Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen heute weniger ankomme, hätten zukünftig einen Anspruch auf eine höhere Datenrate. „Für diejenigen, die bisher gar nichts haben, verbessern wir die Situation ganz erheblich.“ Müller bezeichnete die Festlegung als einen Anfang. „Die Werte werden jährlich überprüft, die Datenraten dürften in den kommenden Jahren steigen.“

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  2. Provider halten Vorgaben für „angemessen“

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