Die EU-DSGVO kommt, das spüren Rechenzentrumsbetreiber an der steigenden Nachfrage. Denn die EU-Datenschutzregeln lassen sich im Datacenter einfacher umsetzen.
Für den strengen EU-Datenschutz gibt es viele Argumente, neben rechtlichen und gesellschaftlichen auch wirtschaftliche. Viele Verfechter der neuen Regeln behaupten: Die EU-Datenschutzgrundverordnung erlaube der deutschen Wirtschaft, mit ihrem strengen Datenschutz zu punkten und Kunden anzuziehen. Es gibt gute Gründe, dies tatsächlich so zu sehen, wie sich an der Region Frankfurt zeigt. Die Stadt am Main liegt verkehrsgünstig und war schon immer ein Knotenpunkt zahlreicher Kommunikations- und Datenleitungen. Nicht zuletzt deshalb hat sich hier der gemessen am Datendurchsatz größte Internet-Austauschknoten der Welt entwickelt, der „Deutsche Commercial Internet Exchange“ (DE-CIX). Er verbindet die Netze unterschiedlicher Provider und erlaubt somit einen nahtlosen Übergang zwischen den einzelnen Teilnetzen des Internets.
Zur engeren technischen Infrastruktur dieses Austauschknotens gehören mehr als 20 Rechenzentren im Raum Frankfurt, die von mehreren Unternehmen betrieben werden. Sie ermöglichen den Zugang zum eigentlichen DE-CIX und bündeln die Daten in einer sternförmigen Verbindungsstruktur. Rund um diese Kernrechenzentren haben sich eine Vielzahl weiterer Anbieter von Software und Services angesiedelt, die dadurch Kunden einen effizienten Zugang zu ihren Diensten geben. Dazu gehören auch die großen US-Cloud-Anbieter wie Amazon oder Microsoft, die in Deutschland einen Direktzugang sowie inländische Datenspeicherung anbieten. Microsoft beispielsweise will in der nächsten Zeit zwei neue Rechenzentren in Deutschland eröffnen.
Vorteile von Rechenzentren
Vor allem die Bestrebungen ausländischer Anbieter zeigen deutlich, dass die Kunden in Deutschland und Europa ernst genommen werden, ebenso wie der von ihnen bevorzugte, strenge Datenschutz. Selbst mittelgroße bis große Unternehmen verzichten zunehmend auf den Eigenbetrieb von kleineren Rechenzentren und werden Kunde von Colocation-Anbietern. Denn die wirtschaftlichen und datenschutzrechtlichen Vorteile sprechen für sich: Der Betrieb eines eigenen Rechenzentrums ist in jeder Hinsicht aufwendig. Er erfordert neben hohen Investitionen auch enorme Betriebs- und Personalkosten. Die Zusammenarbeit mit einem RZ-Dienstleister kann diese Kosten stark senken und darüber hinaus sicherstellen, dass jederzeit das richtige Knowhow vorhanden ist, beispielsweise für die Umsetzung der DSGVO.
Denn die EU-Regeln machen es den Unternehmen nicht gerade leicht: Die neuen Auskunftsrechte der Kunden korrespondieren mit Dokumentationspflichten der Unternehmen. Datenschutzrechtlich unbedenkliches Speichern durch Verschlüsselung oder Anonymisierung ist von den erfahrenen Profis bei den Dienstleistern wesentlich einfacher umzusetzen als in einem kleineren Inhouse-Rechenzentrum, das womöglich erst einmal mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet werden muss.
Die DSGVO sieht aber eine klare Rollenverteilung nach den Prinzipien der Auftragsverarbeitung vor: Der Nutzer eines Rechenzentrums ist als Auftraggeber verantwortlich für die Einhaltung des EU-Datenschutzrechts. Er muss also jeweils prüfen, ob der Anbieter DSGVO-konform arbeitet. Es gibt eine ganze Reihe von Kriterien, an denen die DSGVO-Konformität festgemacht werden kann. Sie stehen für die eindeutigen Vorteile eines Rechenzentrums bei der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung.