Zeitarbeit in der IT-Branche

Mythen und Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung

22. August 2022, 7:30 Uhr | Autor: René Rauscher / Redaktion: Diana Künstler
Arbeitnehmerüberlassung
© Bild: Norbert Preiß, funkschau/Model: ysbrandcosijn-123rf)

Es gibt derzeit wohl kaum eine Branche, in der Experten so händeringend gesucht werden wie in der IT. Eine Möglichkeit, qualifizierte Unterstützung anzuheuern, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Das Modell bietet für beide Seiten Chancen, ist aber auch mit zahlreichen Vorurteilen belastet.

Der Artikel liefert Antworten auf folgende Fragen:

  • Warum hat das Thema Zeitarbeit generell so einen schlechten Ruf?
  • Wie sieht es mit ZeitarbeiterInnen in der IT aus?
  • Was sollten Unternehmen beachten, die auf LeiharbeitnehmerInnen setzen wollen?
  • Welche Vorurteile von Zeitarbeit lassen sich wie entkräften?
  • Wie hat sich die Zeitarbeitsbranche entwickelt und wie entwickelt sie sich voraussichtlich noch?

Die Zahlen sind alarmierend: Branchenübergreifend ist die Zahl freier Stellen für IT-Fachkräfte 2021 auf 96.000 gestiegen, so eine aktuelle Studie des Bitkom1. Das bedeutet einen erneuten Anstieg um zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig sind es genau diese Spezialisten, die dafür sorgen sollen, die Digitale Transformation voranzutreiben und so die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern. Doch viele (drängende) Projekte liegen aufgrund des Fachkräftemangels derzeit auf Eis oder können nicht so vorangetrieben werden, wie es nötig wäre. Unternehmen, die im harten „War for Talents“ ihre Optionen erhöhen möchten, setzen daher immer häufiger auf das Thema Arbeitnehmerüberlassung.

Doch die Vorbehalte gegenüber dieser Anstellungsart sind an vielen Stellen groß – ist doch das Thema Zeitarbeit in jüngster Vergangenheit, mitunter zurecht, durch diverse Beispiele öffentlichkeitswirksam negativ beleuchtet worden. Häufig ist von „Arbeitskräften zweiter Wahl“ die Rede, von schlechter Bezahlung oder großen rechtlichen Unsicherheiten für die Angestellten. Doch gerade im Bereich der IT spricht man von hochbezahlten und hochqualifizierten Fachkräften, die vom Bild des schlecht bezahlten Tagelöhners nicht weiter entfernt sein könnten.

Darauf ist zu achten

Wer sich als Unternehmen dafür entscheidet, auf LeiharbeitnehmerInnen zu setzen, sollte vorab einige wichtige Punkte beachten. Denn vor allem der Wunsch, Fachkräfte punktuell einzusetzen, sie aber andererseits stark vor Ort einzugliedern, kann Herausforderungen bereithalten. Je besser die IT-Spezialisten in den Betrieb integriert sind, desto höher ist die Gefahr des Verdachts auf Scheinselbstständigkeit. Punkte, auf die Unternehmen vor der Anstellung und bei der Zusammenarbeit mit einem Personaldienstleister zwingend achten sollten, sind:

  • Arbeitnehmerüberlassungsvertrag: Dieser regelt alle Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung und muss dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entsprechen. Der Personaldienstleister muss zudem anführen, ob er die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt.
  • Überlassungshöchstdauer: Leiharbeiter dürfen nur noch maximal 18 Monate im selben Entleihbetrieb eingesetzt werden. Wird ein Leiharbeiter mehrfach beim selben Kunden eingesetzt, werden diese Einsatzzeiten addiert und dürfen zusammen die 18 Monate nicht überschreiten.
  • Grundsatz der Gleichstellung: Es muss sichergestellt sein, dass die Gleichstellung von Leiharbeitskräften und Stammbelegschaft gemäß Gesetz gewahrt ist.

Vorteile für ArbeitnehmerInnen

Die Arbeitnehmerüberlassung hat sich heute flächendeckend als Flexibilisierungsmodell durchgesetzt – unabhängig von der jeweiligen Qualifikation. Insbesondere Großkonzerne decken Planstellen teilweise ausschließlich mit externen Leiharbeitskräften ab. Zu zahlreichen attraktiven Unternehmen gibt es größtenteils keine anderen Zugänge mehr für BewerberInnen – ein Umstand, der natürlich auch in den Personalabteilungen bekannt ist. Dass eine solche Anstellung sich in der Folge negativ auf den Lebenslauf auswirkt, gehört damit heute ins Reich der Mythen. Insbesondere AbsolventInnen und BewerberInnen mit wenig Berufserfahrung haben so zudem die Möglichkeit, unterschiedliche Bereiche und Unternehmen kennenzulernen und können sich auf diese Weise besser orientieren und verschiedenste Erfahrungen sammeln, die ihnen auch für spätere Festanstellungen, sofern gewünscht, zugutekommen.

Ein Vorurteil, das sich ebenfalls hartnäckig hält: LeiharbeiterInnen seien gegenüber der Stammbelegschaft MitarbeiterInnen zweiter Klasse, vor allem auch was die Bezahlung angeht. Zum einen gibt es längst gesetzliche Rahmenbedingungen, die Lohndumping entgegenwirken: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) besagt, dass Fachkräfte aus einer Expertenüberlassung dem Personal in regulären Beschäftigungsverhältnissen gleichgestellt sind. Die überlassenen ArbeitnehmerInnen sind bei einem Personaldienstleister fest angestellt und haben dieselben vertraglichen Rechte wie alle anderen Beschäftigten des entleihenden Unternehmens. Dies betrifft zum Beispiel Leistungen der Renten- und Krankenversicherung sowie der Pflege- und Unfallversicherung. Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und bezahlter Urlaub sind ebenfalls garantiert. Zum anderen greift dieses Argument kaum für die IT-Branche. Gehälter werden nach marktwirtschaftlichen Gesetzen reguliert. Das heißt in Zeiten extremen Fachkräftemangels, wie wir sie gerade erleben, steigen Gehälter für Spezialisten kontinuierlich an und die Marktpreise orientieren sich an den Gehaltsvorstellungen der Bewerber. Auf diese Weise kommt es nicht selten vor, dass ein Leiharbeitnehmer sogar mehr verdient als ein vergleichbarer Stammmitarbeiter.

Die Arbeitnehmerüberlassung bietet, natürlich unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, sowohl für Unternehmen als auch für die ArbeitnehmerInnen Vorteile. Im hart umkämpften Markt rund um die IT-Fachkräfte haben Unternehmen so die Chance, ihre Digitalisierungsprojekte in absehbarer Zeit umzusetzen und sich so fit zu machen für die digitale Zukunft. Ein weiteres Plus: Der Entleiherbetrieb bezahlt lediglich die tatsächliche Arbeitszeit, das heißt, dass krankheits- und urlaubsbedingter Aufall des LeiharbeitnehmersIn ebenso vom Zeitarbeitsunternehmen getragen wird wie die Sozialversicherungsbeiträge und sonstige Lohnnehbenkosten. Dadurch ergibt sich hier teilweise erhebliches Einsparungspotenzial bei den Personalkosten für den Entleihbetrieb – ohne, dass es zulasten der ArbeitnehmerInnen ginge.

Entscheidend dabei ist, bei der Auswahl des Personaldienstleisters auf einen kompetentenund verlässlichen Partner zu setzen, der über Referenzen speziell auch im Bereich IT-Recruiting verfügt. Wer aufgrund langjähriger Erfahrung sowohl die Unternehmen als auch den Bewerbermarkt gut kennt, bringt schneller die richtigen KandidatInnen mit den passenden Firmen zusammen. Und auch den LeiharbeitnehmerInnen selbst steht in seriösen Personalberatungen ein fester Ansprechpartner zur Seite, der beispielsweise berät, wenn eine inhaltliche, regionale oder auch fachliche Veränderung gewünscht ist. BewerberInnen stehen so wesentlich mehr Möglichkeiten zur beruflichen Umorientierung zur Verfügung, als wenn sie sich selbst auf die Suche machen würden.

René Rauscher, Geschäftsführer SThree Temp Experts


  1. Mythen und Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung
  2. Exkurs: Entwicklung der Zeitarbeitsbranche

Verwandte Artikel

connect professional

Matchmaker+