An erster Stelle der häufigsten Abmahngründe standen 2010 mit 48,5 Prozent der von Abmahnwelle e.V. registrierten Abmahnungen Verstöße gegen das Telemediengesetz (TMG) und verwandte Vorschriften. Dazu zählen Fehler im Impressum oder in der E-Mail Signatur und nicht den Vorschriften entsprechende Angaben im Firmen-Briefbogen. Auf dem zweiten Platz folgen mit 16,8 Prozent die »klassischen« Urhebeber-, Marken- und Patentrechtsverstöße. Deutlich rückläufig sind dagegen nach der UWG-Neufassung Abmahnungen wegen fehlerhafter AGB oder einer unrichtigen Widerrufsbelehrung.
Komplett ausgenommen von der zwischenzeitlichen Entspannung im Abmahnwesen blieb währenddessen der Bereich der Filesharing-Abmahnungen. Hier ist weiterhin eine starke, kontinuierliche Zunahme zu beobachten. Abmahnwelle e.V. geht für den Bereich Filesharing-Abmahnungen von 750.000 bis 800.000 im vergangenen Jahr erfolgten Abmahnungen aus.