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Marktzulassung von EETS-Geräten

26. Juni 2017, 13:13 Uhr | Natalie Ziebolz
Maut
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Durch den Europäischen Elektronischen Mautdienst ist es möglich, Mautgebühren bei einem EETS-Provider mithilfe einer On Board Unit zu entrichten. Cetecom bietet die Überprüfung und Zulassung entsprechender Geräte nach europäischen Richtlinien an.

Der Europäische Elektronische Mautdienst (European Electronic Toll Service, kurz EETS) ermöglicht die Entrichtung von Mautgebühren mit einem einzigen Vertrag bei einem EETS-Anbieter (dem sogenannten EETS Provider) und nur einer On Board Unit (OBU) in der gesamten Europäischen Union. Ziel: Die Vereinfachung bei der Entrichtung von Mautgebühren innerhalb der EU.

Die Richtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Europäischen Union sowie die Entscheidung der Europäischen Kommission 2009/750/EG vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten bilden die Voraussetzungen für die Einführung des EETS in den EETS-Gebieten der Mitgliedsstaaten.

Cetecom bietet Test-Dienstleistung für EETS-Geräte und gleichermaßen auch die Zulassung der Geräte durch einen eigenen Notified Body EETS an. Die Geräte werden dabei nach diversen Standards getestet:

  • Base Standards: EN 15509, EN 12834, EN 13372, EN 12795, EN 14906
  • Test-Standards: ETSI TS 102 486-1-1, ETSI TS 102 486-1-2, ETSI TS 102 486-2-1, ETSI TS 102 486-2-2, DIN EN ISO TS 13143-1, DIN EN ISO 12813, EN 15876-1, EN 15876-2

Nach den erfolgreich absolvierten Tests der EETS-Geräte erfolgt die Abnahme durch den Notified Body EETS. Cetecom verfügt dafür über einen eigenen Notified Body für EETS, um die Geräte für den europäischen Markt zuzulassen.


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