Urheberrechtabgabe auf Speichermedien

Teil-Einigung bei Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks

21. Januar 2013, 9:52 Uhr | Michaela Wurm
Mit einer vorläufigen ist der Streit um die Abgaben auf Speichermedien auf den Sommer vertagt. (Bild: Lars Tuchel - fotolia.com)

Der Branchenverband Bitkom hat sich mit ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst auf Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Bitkom-Mitglieder zahlen acht Cent pro USB-Stick oder Speicherkarte.

Im Streit um Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten haben der Bitkom-Verband und die Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst eine befristete Teil-Einigung erreicht. Der Vertrag bezieht sich rückwirkend auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012. Für diesen Zeitraum müssen die Bitkom-Mitgliedsfirmen wie bereits zuvor eine reduzierte Abgabe in Höhe von acht Cent pro Stück bezahlen. Der Tarif liegt sonst bei zehn Cent pro Stück. Für Hersteller und Importeure von Speichermedien ist der Beitritt zum Gesamtvertrag bis spätestens März/April 2013 möglich. »Wir haben für einen begrenzten Zeitraum eine pragmatische Lösung gefunden«, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. (Foto unten) »Den bestehenden Dissens zwischen Herstellern und Verwertungsgesellschaften über die Höhe der Abgaben löst die Einigung nicht.«

Der alte Vertrag war von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Dezember 2011 gekündigt worden, um höhere Zahlungen der Anbieter zu erreichen. Seit dem 1. Juli 2012 fordern die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe in Höhe von 91 Cent für USB-Sticks und Speicherkarten (SD-Karten, Mini-SD-Karten u.ä.) mit einer Kapazität von bis zu vier GByte. Auf USB-Sticks mit mehr als vier GByte sollen 1,56 Euro fällig werden und bei entsprechenden Speicherkarten sogar 1,95 Euro. Im Handel kosten USB-Sticks mit vier Gigabyte Speichervolumen derzeit ab ca. fünf Euro.

Aus Sicht des Bitkom stehen die Forderungen der Verwertungsgesellschaften in keinem Verhältnis zu den Verkaufspreisen und beeinträchtigen die betroffenen Unternehmen sowie Verbraucher unzumutbar. „Rohleder bezeichnete deshalb diie Forderungen der Verwertungsgesellschaften als »absolut unverhältnismäßig«. Der Bitkom lässt die Angemessenheit der Forderungen derzeit von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt prüfen.


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