DE-Mails im Testbetrieb

12. Oktober 2009, 13:47 Uhr | funkschau sammeluser

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Elektronisch signiert und rechtsverbindlich

Um den Versand und die Zustellung einer DE-Mail nachweisen zu können, erhält der Absender vom Provider außerdem eine automatische Versand- und Zustell-Bestätigung. Diese ist qualifiziert elektronisch signiert und damit rechtsverbindlich.

DE-Mail ist damit die erste Form der Online-Kommunikation, die rechtlich gesehen einem Einschreiben entsprechen wird. Vergleichbar mit einem herkömmlichen Brief, wird sie in dem Moment rechtsverbindlich, indem sie nachweislich das E-Mail-Postfach des Empfängers erreicht hat.


  1. DE-Mails im Testbetrieb
  2. Elektronisch signiert und rechtsverbindlich
  3. SSL als Basistechnologie
  4. Dr. Hans Bernhard Beus kommentiert

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