TK-Überwachung Outsourcen

25. April 2008, 0:00 Uhr | funkschau sammeluser

Carrier sind gesetzlich zu Überwachungsmaßnahmen verpflichtet. Seit 2008 kommt zu den bisherigen Verpflichtungen die Vorratsdatenspeicherung gemäß einer EU-Richtlinie hinzu. TK-Anbieter müssen die Verbindungs- und Standortdaten verdachtsunabhängig aufbewahren.

Carrier mit über 1.000 (TDM-Netze) beziehungsweise 10.000 (reine VoIP- und Kabelnetze) angeschlossenen Teilnehmern müssen die gleichen Bestimmungen erfüllen und relativ hohe Grundkosten tragen, wie Anschaffungen von Soft- und Hardware; Umsetzung von genauen Anforderungen an Personal, Räumlichkeiten und vorgegebene Reaktionszeiten. Das Telekommunikationsgesetz (Paragraph 110) verpflichtet die Carrier „auf eigene Kosten“ technische Einrichtungen zur Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen vorzuhalten. Für ISPs gilt noch eine Übergangsfrist bis Januar 2009.

 

Die Umsetzungsrichtlinien erlauben dem Carrier allerdings, diese Aufgaben an Externe zu übertragen. Mit der Einführung von Softswitch-Lösungen sind Carrier auch nicht mehr vom Hersteller abhängig. Quante hat nach eigenen Angaben in engem Kontakt mit der BNetzA ein LIC (Lawful Interception Center) eingerichtet, das die Umsetzung der TK-Überwachung für Carrier übernimmt. Die Kosten dafür reduzierten sich nach Angaben von Quante für Carrier um zirka 30 bis 50 Prozent.

 

Quante Netzwerke, 30659 Hannover, Telefon: (0511) 7401 92-100,

www.quante-netzwerke.de


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