Videoüberwachung richtig planen

23. Mai 2008, 11:16 Uhr | Willi Minnerup

Fortsetzung des Artikels von Teil 5

Rechtliche Grundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen ist in § 6b des Bundesdatenschutzgesetztes festgehalten. Danach ist Videoüberwachung nur zulässig, wenn sie der Wahrung des Hausrechtes oder anderen berechtigten Interessen dient. Praktisch heißt dies: Kann man den Einsatz einer Videoüberwachung gut begründen, so steht dem Einsatz nichts im Wege. Ein Vorfall in der Vergangenheit, oder in der näheren Umgebung reicht als Argument meist völlig aus. Werden Daten nicht mehr benötigt, müssen sie gelöscht werden.

 

Auch Netzwerkkameras (LAN und WLAN) gibt es in der Videoüberwachung. Eine Netzwerkkamera ist eine Kombination aus Computer und Kamera. Im Netz verfügt sie über eine eigene IP-Adresse und kann somit gezielt angesprochen werden. Um die Bilddaten ins Internet zu senden ist kein PC nötig, da in die Kameras bereits ein Webserver integriert ist. Die Vorteile von Netzwerkkameras liegen somit auf der Hand: Geringer Installationsaufwand (bei vorhandenem Netzwerk), einfache Verwaltung der Videodaten von jedem PC und flexibler Zugriff auf die Bilder im lokalen Netz – oder weltweit übers Internet. Über einen Videoserver lassen sich die Bilder analoger Kameras ins Netzwerk integrieren.


  1. Videoüberwachung richtig planen
  2. Elektronische versus mechanische Sicherung
  3. Wichtig sind die Lichtverhältnisse
  4. Das richtige Objektiv
  5. Speicherung der Aufnahmen
  6. Rechtliche Grundlagen
  7. Umsatzpotenzial für Fachhändler

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