Noyb gegen Facebook

Datenschutz-Aktivist Max Schrems geht gegen irische Behörde vor

24. November 2021, 7:34 Uhr | Quelle: dpa / Redaktion: Lukas Steiglechner
© Georg Molterer

Mit seinem Verein Noyb hat der Datenschützer Max Schrems in der Vergangenheit bereits Datenschutzvereinbarungen wie den „Privacy Shield“ zum Kippen gebracht. In seinem Bestreben, dass Facebook die DSGVO einhält, richtet er sich jetzt auch gegen die verantwortliche irische Behörde – wegen Korruption.

Der vor allem für sein Vorgehen gegen Facebook bekannte Datenschutz-Aktivist Max Schrems geht nun gegen die irische Kontrollbehörde vor, die für das Online-Netzwerk zuständig ist. Sein Verein Noyb schaltete in einem Streit mit Irlands Datenschutzkommission die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Österreich ein.

Auslöser sei die Forderung der irischen Behörde an Noyb, eine Verschwiegenheitserklärung in einem laufenden Verfahren rund um den Datenschutz bei Facebook zu unterschreiben, teilte der Verein am 23. November mit. Die irischen Datenschützer gaben auf Anfrage zunächst keinen Kommentar zu dem Vorstoß ab. In dem Verfahren bei der irischen Behörde geht es um die Einhaltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) durch Facebook.

Noyb kritisierte, die Datenschutzkommission habe angekündigt, den Verein ohne Geheimhaltungsvereinbarung aus dem Verfahren auszuschließen. Für die Forderung gebe es keine rechtliche Grundlage und sie könne in Österreich eine illegale Vorteilsannahme darstellen, argumentierte Schrems. Wenn ein Beamter den geringsten Vorteil fordere, um eine gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, könne das strafrechtlich relevant sein. „Es macht rechtlich keinen Unterschied, ob man unrechtmäßig Verschwiegenheit oder eine Flasche Wein verlangt.“ Der Verein habe deswegen bei der bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Sie habe nun zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliege.

Schrems hatte in der Vergangenheit in seinen Auseinandersetzungen mit Facebook zwei Erfolge vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betreffen. Im Oktober 2015 kippte der EuGH auf sein Betreiben die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Safe Harbor“. Im vergangenen Juni brachte Schrems vor dem EuGH auch die Nachfolgeregelung „Privacy Shield“ zu Fall.

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