Hardware-Verschlüsselung mobiler Daten

Hinter Schloss und Riegel

30. Juni 2020, 11:22 Uhr | Autor: Christian Marhöfer / Redaktion: Diana Künstler
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Gerade in der aktuellen Corona-Situation werden Daten mobiler. Damit wächst zwangsläufig das Risiko, dass sie in unbefugte Hände gelangen. Einen zentralen Beitrag für Informationssicherheit leistet die Hardware-Verschlüsselung, mit Vorteilen gegenüber rein Software-basierten Lösungen.

An einer Verschlüsselung der Informationen „on the road“ führt kein Weg   vorbei. Auch auf dem Weg ins Homeoffice oder – hin und wieder – ins Büro, sind Laufwerke und USB-Sticks immer häufiger und länger unterwegs. Dieser Trend wird sich wohl nach dem Lockdown weiter fortsetzen. Die Risiken von Verlust, Diebstahl, unbefugtem Zugriff und der Offenlegung von Informationen wachsen. Denn was eigentlich klar sein sollte, fällt oft unter den Tisch: Auch für den USB-Stick und die Laufwerke in Notebooks gilt der Datenschutz und sollte daher bei Entscheidern höchste Priorität genießen.

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Risikobereiche DS-GVO
Risikobereiche nach Datenschutz-Grundverordnung
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Verschlüsselung spielt dabei eine zentrale Rolle. So nennt die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) die Technologie in Artikel 32, Absatz 1 explizit als ein Mittel der unmissverständlich eingeforderten „geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen“ zum Schutz von Daten – kurz TOM. Diese TOM-Kriterien laut Artikel 32 beurteilen die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Datenschutz unter „Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos“. Gerade aufgrund der beiden letzten Kriterien ist die Verschlüsselung mobiler Daten notwendig. Beim unverschlüsselten USB-Stick liegt laut TOM ein hohes Risiko, unter anderem das eines Verlusts oder des unbefugten Zugangs auf personenbezogene Daten, im Bereich III vor. Bei einer verschlüsselten Speicherlösung liegt das Risiko dagegen nur im Bereich I – weil der Schaden und die Eintrittswahrscheinlichkeit in diesem Fall vernachlässigbar bis maximal begrenzt sind.


  1. Hinter Schloss und Riegel
  2. Unterschätztes Risiko USB
  3. Hardware- versus Software-basiert

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