Nachfolger für Privacy Shield

Neues Datenschutzabkommen zwischen USA und EU nimmt Gestalt an

28. März 2022, 7:21 Uhr | Quelle: dpa / Redaktion: ICT Channel
© EU / Mauro Bottaro

Die EU und die USA haben sich im Grundsatz auf ein neues Datenschutzabkommen geeinigt, mit dem die Unsicherheiten bezüglich des Transfers personenbezogener Daten aus dem Weg geräumt werden sollen.

Die EU und die USA haben sich im Grundsatz auf einen Nachfolger des vom Europäischen Gerichtshof gekippten Privacy Shield für den Transfer personenbezogener Daten geeinigt. Das gaben EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden am Freitag in Brüssel bekannt. „Dies wird einen vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA ermöglichen und den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten gewährleisten“, sagte von der Leyen. Details zu dem neuen Abkommen nannten weder die EU- noch die US-Seite.

Der EuGH hatte den Privacy Shield für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik im Juli 2020 mit der Begründung gekippt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern.

Für Unternehmen entstand dadurch große Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU. So warnte der Facebook-Konzern Meta seit dem Herbst, dass das Online-Netzwerk und auch Instagram in Europa wahrscheinlich eingestellt werden müssten, wenn es keine Nachfolgeregelung gibt. Entsprechend begrüßte der Branchenverband Business Software Alliance die grundsätzliche Einigung, da sie Rechtssicherheit schaffen werde.

Der Privacy Shield war 2016 entstanden, nachdem auch die Vorgänger-Regelung Safe Harbor vom EuGH gekippt worden war. Geklagt hatte in beiden Fällen der österreichische Jurist Max Schrems.

Dessen Datenschutzorganisation Noyb beklagte am Freitag, dass es sich nun lediglich um eine politische Ankündigung handele und ein konkreter Text nach wie vor ausstehe. Falls das neue Abkommen nicht in Einklang mit EU-Recht sei, werde Noyb oder eine andere Gruppe wohl auch dieses anfechten.

Zuerst erschienen auf ict-channel.com

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