Gebrauchtsoftware

Streit um Großrazzia bei PC Fritz

20. September 2013, 9:14 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

PC Fritz beklagt Verleumdung

PC Fritz verkauft in seinem Onlineshop auch nach der Razzia noch gebrauchte Windows 7 Datenträger. (Bild: Screenshot, pcfritz.de)
PC Fritz verkauft in seinem Onlineshop auch nach der Razzia noch gebrauchte Windows 7 Datenträger. (Bild: Screenshot, pcfritz.de)

PC Fritz-Geschäftsführer Maik Mahlow bezeichnet die Vorwürfe in einer ersten Stellungnahme als Verleumdung seitens Microsoft und beteuert, ausschließlich Originalware gehandelt zu haben. Darüber hinaus schießt Mahlow gegen Microsoft, die jüngst aufgedeckte Zusammenarbeit des Unternehmens mit Geheimdiensten wie der NSA zeige, dass unlauteres Gebaren offenbar Alltag bei dem Branchenriesen aus Redmond sei. Auf der Facebookseite des Unternehmens, auf der sonst gerne Werbeveranstaltungen der Marke mit Prominenten beworben werden, wird zudem eine umfassende Stellungnahme angekündigt.

Kommentar des Autors:

Bei seinen Ausführungen beruft sich Mahlow vor allem auf zwei BGH-Urteile aus den Jahren 2000 und 2011, nach dem der Verkauf gebrauchter Recovery-Datenträger ausdrücklich erlaubt ist. Allerdings war es bei diesen beiden Verfahren neben der grundsätzlichen Frage der Erschöpfung bei Software hauptsächlich um die markenrechtliche Zulässigkeit der Bündelung von Datenträgern und COAs gegangen. Im Fall von PC Fritz spricht Microsoft allerdings eindeutig von gefälschten, beziehungsweise raubkopierten, DVDs und auch COAs. Selbst nach dem wegweisenden Richterspruch des Europäischen Gerichtshofes für Gebrauchtsoftware aus dem Vergangenen Jahr ist der Handel mit illegalen Datenträgern und Echtheitszertifikaten jedoch natürlich verboten. Hierbei würde es sich neben dem noch immer umstrittenen Markenrecht eindeutig um Verletzungen des Urheberrechts handeln. Nachdem auch Microsoft selbst in der Vergangenheit bereits bei anderen Fällen wegen der Unterscheidung zwischen Markenrechtlichen Vergehen und Fälschungen abgemahnt wurde, darf es als äußerst unwahrscheinlich gelten, dass das Unternehmen im Fall PC Fritz nur aus Versehen die falschen Worte gewählt hat.

Damit ist nahezu sicher, dass eine der beiden Seiten bewusst die Unwahrheit sagt und so wieder einmal die gesamte Gebrauchtsoftwarebranche, inklusive der legalen Wiederverkäufer, in Verruf bringt. Herauszufinden wer das ist, liegt jetzt in der Hand der Gerichte. Wer auch immer es ist, hat auf jeden Fall mit einem erheblichen Imageschaden zu rechnen.


  1. Streit um Großrazzia bei PC Fritz
  2. PC Fritz beklagt Verleumdung

Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Microsoft GmbH

Matchmaker+