In der Grauzone
Mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber – so lautet das Ziel des Gesetzesentwurfs des Bundeswirtschaftsministeriums. Was zunächst gut klingt, krankt aber noch in der praktischen Umsetzung: rechtliche Unklarheiten, schwer umsetzbare Forderungen an Hotspot-Betreiber sowie hohe Folgekosten in Richtung öffentliche Stellen klagen die Kritiker. Am Channel geht diese Diskussion ebenfalls nicht spurlos vorbei – geht es um die Störerhaftung wird der Kunde seinen Systemhauspartner für eventuelle Sicherheitslücken verantwortlich machen. Doch wie lässt sich aus der Verunsicherung ein Gewinngeschäft für Reseller machen?

Die Politik befindet sich derzeit (noch) in der Findungsphase. Aktuelle Regelungen besagen, dass der Anbieter von Gratis-WLAN grundsätzlich von der Störerhaftung befreit ist, insofern er seine Sorgfaltspflicht erfüllt – hier ist allgemein von „zumutbaren Maßnahmen“ die Rede. Darüber hinaus müsse jeder einzelne User erklären, während einer Sitzung keine Rechtsverletzungen zu begehen. Welche Möglichkeiten der Registrierung anerkannt werden, ist jedoch unklar. Für Freifunker ist der aktuelle Gesetzentwurf kein wesentlicher Fortschritt. Rechtsicherheit sieht anders aus. Im Ernstfall, etwa bei vernachlässigten Sorgfaltspflichten, wird es für Anbieter nach wie vor eng. Und somit werden diverse Projekte aus Mangel an klaren, gesetzlichen Regelungen womöglich schon im Keim erstickt. Dabei hinkt Deutschland, was das Offerieren von öffentlichen Hotspot-Angeboten betrifft, im internationalen Vergleich ohnehin hinterher.
Jetzt gilt es, Mittel und Wege zu finden, um potenzielle Anbieter trotz unsicherer Rechtslage zu ermutigen und als deren Partner vom aufstrebenden WLAN-Markt zu profitieren. Michael Hummels, Vice-President Business-Solutions bei Devolo, sieht die derzeitige rechtliche Lage als „Fundament, auf dem man aufbauen kann“, was allerdings nicht bedeute, dass Hotspot-Betreiber automatisch vor etwaigen Konsequenzen geschützt seien. Er rät zu einem Ansatz, bei dem der Hotspot zu einem Provider getunnelt wird und erst dort ins offene Netz geht. Doch auch im Alltag lauern zahlreiche Fallstricke. Und genau da will Devolo mit seiner Lösung anknüpfen: „Um Fachhandel und Hotspot-Betreiber vor Haftungsansprüchen und langen rechtlichen Auseinandersetzungen zu schützen, übernehmen wir in unserem Angebot die Provider-Rolle“, so Hummels.
Dreh- und Angelpunkt, wenn es um den rechtssicheren Betrieb öffentlicher WLANs geht, sind natürlich die Produkte beziehungsweise der nötige Support der Hersteller und Distributoren. So können sich etwa die Channel-Partner von Sysob bei der Implementierung auf den Support des Distributors verlassen und von dessen Erfahrung auf dem WLAN-Markt profitieren. Bedenken bräuchten die Händler keine zu haben, meint Aurel Takacs, Business-Development-Manager bei Sysob IT-Distribution: „In unserem Portfolio befinden sich mehrere Lösungen, mit denen die aktuellen Regelungen erfüllt werden können, so dass keine Abmahnungen gefürchtet werden müssen. Wir helfen den Resellern, die für ihr Projekt passende Variante auszuwählen und unterstützen in der Planungs-phase sowie bei der Umsetzung.“ Derzeit arbeitet Sysob an einer Lösung, die es den Resellern erlaubt, eigene Hotspot-Systeme über das Rechenzentrum des Distributors anzubieten. Hier will Takacs prüfen, inwieweit man als Managed-Service-Provider für die Channel-Partner auftreten kann, um den Systemhäusern und Endkunden das Risiko der Störerhaftung zu nehmen.
Auch Devolo hat bereits eine rechtssichere Lösung im Gepäck, die sich gegebenenfalls auch an sich ändernde Gesetzesgrundlagen anpassen lässt. So ist der „dLAN Hotspot“ eine Kombination aus Wireless-Access-Point und Service. Alle vom Gast kommenden Daten werden über zum Provider geroutet, der sich um alle rechtlichen Belange, wie etwa das Zustimmen zu AGBs, kümmert. „Zusätzlich bieten wir ein Lösungspaket mit weiteren Services an“, fügt Hummels hinzu. „Nicht nur das Routen des Datenverkehrs des Gastes ist Bestandteil, sondern auch ein sogenannter Break-Out auf Providerseite. Der Standort des Betreibers wird bei unserer Lösung verdeckt und bei einer Strafverfolgung wird Devolo beziehungsweise der Provider kontaktiert. Mit anderen Worten: Der Betreiber ist aus der Haftung raus und damit auch der Fachhandel.“
Bintec Elmeg setzt bei seinen Produkten auf Flexibilität, Komfort und einfache Handhabung: „Die ,bintec HotSpot“-Lösung gewähr-leistet einen abgesicherten und gesetzeskonformen Betrieb, ohne auf Komfort und einfache Handhabung zu verzichten. Das Gesetz sieht vor, dass mindestens die AGBs des Anbieters vom Gast bestätigt werden müssen – und dies wird von unserer Lösung unterstützt“, erklärt Hans-Dieter Wahl, Business-Line-Manager bei Bintec Elmeg. Die „HotSpot Solution“ wird als Provider-unabhängige Internet-Lösung eingesetzt, um so flexibel auf die Bedürfnisse der Gäste eingehen zu können und beispielsweise den Internetzugang sowohl kostenpflichtig als auch kostenlos bereitzustellen. Ohne zusätzliche Kosten lässt sich das WLAN-Netz problemlos trennen, um mehrere Anwendungen gleichzeitig zu ermöglichen, wie den Internet-Gast-zugang oder die mobile Bestellerfassung im Restaurant etc.
Mehr Marge für den Handel
„Die Wertschöpfung muss in Mehrwerten liegen und darf nicht von aufwändigen Installationsprozessen oder Management egalisiert werden“, davon ist Hummels überzeugt. Entscheidend ist für ihn das Gesamtkonzept. Dies ruft Anbieter auf den Plan, die ihren Kunden passgenaue Lösungen offerieren. „Mit unserer Hotspot-Lösung bieten wir dem Handel ein ,Rundum-Sorglos-Paket‘, das zunächst einmal die Grundfunktion Internetzugang – und das rechtssicher – durch den Provideransatz abdeckt. Der Einsatz von Powerline-Kommunikation lässt zusätzlich den Installationsaufwand fallen. Somit kann sich der Reseller auf Mehrwerte, wie etwa die Gestaltung einer Landingpage, konzentrieren und dort Leistungen und Wertschöpfung positionieren.“ Hans-Dieter Wahl empfiehlt Resellern insbesondere die neuen WLAN-Cloud-Managementsysteme mit „Zero-Touch“: „Händler können so ihre Leis-tungen für den Betrieb und das Management in eine monatliche Gebühr umwandeln bis hin zum kompletten Mietmodell für den Endkunden. Das sichert Marge und Kundenbindung.“