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Abmahnwelle gegen Redtube-Nutzer

Bundesregierung: Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung

Die Bundesregierung hat sich erstmals zum Redtube-Skandal geäußert. Sie sieht im Betrachten von Streams keinen Verstoß gegen das Urheberrecht. Handeln will sie trotzdem nicht.

Autor:Peter Tischer • 8.1.2014 • ca. 0:50 Min

Die Bundesregierung steht im Redtube-Skandal auf der Seite der Abgemahnten, will allerdings nicht handeln (Bild: M und S Fotodesign - Fotolia.com)

Im Konflikt um massenhaft abgemahnte Nutzer des Porno-Portals Redtube hat sich nun erstmals die Bundesregierung zu Wort gemeldet. Das Bundesjustizministerium antwortete auf eine entsprechende Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Abgeordnete Halina Wawzyniak wollte sich über »Konsequenzen aus der Abmahnwelle gegen Nutzerinnen und Nutzer des Videostream-Portals Redtube.com« informieren.

--- forum[x] ---In ihrer Antwort teilte die Behörde nun mit, dass sie das »reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung« hält. Wenn es aber darum geht, in der Sache einzuschreiten, hält sich das Justizministerium zurück und verweist stattdessen auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dementsprechend enttäuscht über die Antwort zeigt sich auch die Antragstellerin in ihrem Blog. Ihrer Meinung nach bleibt die Bundesregierung in dieser Sache auf halbem Weg stehen und lässt damit sowohl Urheber als auch Nutzer in Unsicherheit zurück. Sie schließt: »Die Bürger und Bürgerinnen wissen also, die Bundesregierung hält Streaming nicht für eine Urheberrechtsverletzung, eine gesetzliche Klarstellung will sie aber nicht vornehmen«. Vielleicht käme ja der eine oder die andere zu Unrecht wegen Streaming Abgemahnte mit dieser Auskunft weiter. Sie befürchte allerdings, dass dies nicht der Fall sein wird.