Einschalten und fernsehen – das war einmal. Heute müssen sich TV-Zuschauer immer häufiger durch Vertragswerke wühlen, bevor der Bildschirm hell wird. Wir zeigen, welche Fallen im Kleingedruckten lauern.
Digital und hochauflösend wird Fernsehen zum Vergnügen. Die Bilder sind knackscharf und plastisch wie noch nie – wenn sie denn ankommen. Die Kehrseite der Digitalisierung hat weniger mit der Qualität zu tun als mit den Übertragungsbedingungen: Während man früher den Fernseher einfach einsteckte und startete, gibt es in der TV-Neuzeit immer mehr rechtliche Hürden, bevor das volle Programm über den Fernseher flimmert.
Vor allem Kabelnetz-Betreiber nutzen die Digitalisierung, um ihre Zuschauer vertraglich an sich zu binden. In den meisten Netzen werden die privaten Free-TV-Sender nicht frei übertragen, sondern grundverschlüsselt. Erst mit einer Smartcard in der Empfangsbox kann man RTL, Pro-Sieben und Co. sehen. Ähnliches gilt für private HDTV-Sender via Satellit.
Eine Folge: Wer bislang nur mittelbar mit dem Betreiber zu tun hatte, etwa weil er den Kabelanschluss in einer Mietwohnung nutzte oder sein Programm anonym über Satellit empfängt, der schließt fürs digitale Fernsehen einen direkten Vertrag mit dem Betreiber ab – oft mit Mindest-Laufzeit und Kündigungsfrist.
Noch strikter sind die Regeln für IPTV: dem Fernsehen übers Internet. Hier gibt es den TV-Anschluss meist nur zusammen mit Telefon und Internet vom selben Anbieter. Und mit langen Vertrags-Fußnoten, wie man sie aus Handy- oder DSL-Verträgen kennt.
Egal, welchen Vertrag Sie wählen: Achten Sie auf Fallstricke und versteckte Kosten. Auf den Folgeseiten lesen Sie, wofür Sie bei den verschiedenen TV-Anbietern einen Vertrag eingehen und welche Fallen drohen.