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Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse Vielen mittelständischen Unternehmen drohen nach dem Jahreswechsel hohe Ordnungsgelder, weil sie ihrer Veröffentlichungspflicht nicht nachkommen.

Autor: Redaktion connect-professional • 17.12.2007 • ca. 0:30 Min

Das »Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister« (EHUG) schreibt vor, dass Jahresabschlüsse ab dem Wirtschaftsjahr 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger in Köln einzureichen sind. Verstöße dagegen werden geahndet, und dies direkt vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Vorgelegt werden kann der Abschluss in digitaler Form über das Internetportal des Bundesanzeigers oder das Rechenzentrum der DATEV eG und derzeit noch auf Papier. Wer Letzteres wählt, muss sich allerdings auf höhere Kosten einstellen und beachten, dass nach einer Übergangsfrist von drei Jahren die Abschlüsse zwingend elektronisch zu liefern sind. Hinsichtlich des dafür gewählten Dateiformats zeigt sich der Bundesanzeiger flexibel. Mit den niedrigsten Veröffentlichungsentgelten belegt sind Abschlüsse im XML- oder XBRL-Format.