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Investorensuche nach Maxdata-Insolvenz

Maxdata: Sicherheit in unsicherer Zukunft

Gute und schlechte Nachrichten für Maxdata-Reseller: Garantie- und Serviceleistungen aktuell verkaufter Produkte sind sichergestellt. Die Zukunft der insolventen Maxdata aber noch lange nicht. Die Zeit wird knapp.

Autor:Martin Fryba • 30.7.2008 • ca. 1:05 Min

Maxdatas Insolvenzverwalter Winfried Andres arbeitet an zwei Fronten, um das aktuelle Geschäft am Laufen zu halten. Zumindest einen Teilerfolg kann der Rechtsanwalt vermelden: Mit der PC-Garant GmbH aus Zirndorf bei Nürnberg hat Maxdata einen Vertrag geschlossen, der vorsieht, dass PC-Garant für alle Gewährleistungs- und Serviceansprüche einspringt, sollte die Maxdata-Tochter SLP Solutions GmbH »wider Erwarten« diese Serviceleistungen in Zukunft nicht mehr erfüllen können. Damit sei die Absicherung der Gewährleistungs- und Serviceansprüche für alle Produkte der Marken Belinea und Maxdata »langfristig und vollumfänglich« gesichert, teilt Andres mit. Haken an der Sache: Das gilt nur für Produkte, die nach dem Insolvenzantrag, also 25. Juni 2008, verkauft werden. Eine endgültige Lösung für Geräte, die vor diesem Zeitpunkt vertrieben wurden, hängt von den Vereinbarungen ab, die Andres mit einem Investor schließt, wenn es denn einen Käufer für die insolvente Maxdata geben wird.

Von dieser zweiten Front berichtet Andres in einem optimistischen, gleichwohl unverbindlichen Ton. »Die bisherigen Ergebnisse der Investorensuche sind sehr positiv«, so der Rechtsanwalt. Man habe sondiert und versuche nun bis Ende August mit einem engeren Kreis potenzieller Interessenten konkret zu verhandeln. Wie bei jeder anvisierten Fortführungslösung ist das ein Wettrennen mit der Zeit und eine Zwickmühle für alle Beteiligten. Je länger ein insolventes Unternehmen in der Schwebe bleibt, desto mehr Kunden und Mitarbeiter könnten abspringen, desto billiger aber könnte ein Einstieg kommen, spekulieren Investoren.

Zur Zukunft der deutschen Maxdata-Belegschaft wird sich Andres ebenfalls noch äußern müssen. Spätestens dann, wenn die durch das Insolvenzgeld gezahlten Gehälter im September nicht mehr gesichert sind.