Microsoft: »Lizenzhändler« muss ins Gefängnis
Das Bochumer Landgericht hat einen Softwarehändler wegen schweren Betrugs zu einer knapp dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Vor Gericht gab der 42-jährige zu, dass er mindestens 18.555 falsche Microsoft-Lizenzen an gewerbliche Händler weiterverkauft hat.
Das Landgericht Bochum hat am 18. Januar einen 42-jährigen türkischen Softwarehändler wegen schweren Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 11 Monaten verurteilt. Der Mann war im Juni letzten Jahres vom Bundeskriminalamt festgenommen worden, weil er im Verdacht stand, im großen Stil mit falschen Softwarelizenzen für verschiedene Microsoft-Softwareprogramme gehandelt zu haben. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Nach acht Verhandlungstagen musste er vor Gericht zugeben, dass er mindestens 18.555 Falschlizenzen an gewerbliche Händler weiterverkauft hat.
In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, der Händler sei ein »raffinierter Straftäter«. Er habe aus Profitgier als Hintermann mit hoher krimineller Energie agiert. Gutgläubige Kunden, die Falschlizenzen erwarben, haben viel Geld für nichts ausgegeben: Diese »Lizenzen« berechtigen nicht zur Nutzung von Microsoft-Programmen. Der »Händler« gab vor, es handele sich um rechtmäßig erworbene Original-Lizenzen. Der angerichtete Schaden bei Endkunden und auch bei Microsoft summiert sich auf über 4 Millionen Euro.
»Der Handel mit rechtswidrigen Lizenzen ist ein lukratives kriminelles Geschäft. Käufer von Microsoft-Lizenzen sollten deshalb genau darauf achten, woher die Lizenzen stammen. Selbstverständlich berechtigen nur originale Microsoft-Lizenzen zur Nutzung von Microsoft-Programmen«, so Dr. Dirk Seiler, Rechtsanwalt aus Frankfurt und Vertreter von Microsoft in dem Strafverfahren gegen den verurteilten Softwarehändler.
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