Apple übernimmt Urheberabgabe auf Speichermedien
Apple entlastet seine Partner und übernimmt nun doch die Urheberabgabe auf digitale Speichermedien, die rückwirkend ab Anfang 2008 von der ZPÜ erhoben wird. Über die Höhe der Vergütung herrscht weiterhin Ungewissheit.
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fordert rückwirkend ab Anfang 2008 eine Urheberabgabe in bisher unbekannter Höhe auf digitale Speichermedien. Im Gegensatz zu anderen Herstellern aus der IT-Branche hat sich Apple bisher geweigert, die Gebühr zu übernehmen. Die Distributoren Ingram Micro und Tech Data hatten daraufhin Apple-Produkte mit einer Risikozulage versehen. Dies führte zu erheblichen Irritationen und Ärger im Apple-Channel. Jetzt rudert der Computerhersteller aus Cupertino jedoch zurück und verspricht seinen Distributoren Ingram Micro, Tech Data und Comline nun doch die Urheberabgabe übernehmen zu wollen.
Der derzeit für rund 240 Euro im Handel angebotene »iPod Classic« mit 120 GByte Speicher könnte sich durch die Urhebervergütung für Endkunden um mehr als 100 Euro verteuern. Für die Apple-Partner würde sich der Verkauf des MP3-Players damit kaum noch lohnen, wenn der Hersteller die Urhebervergütung auf sie abwälzt. Bernd Breinbauer, Regional Sales Director für Zentraleuropa bei Seagate, hält die rückwirkenden Urheberabgaben auf Speichermedien ohnehin für unverantwortbar: Die Gebühr sei schon vom Prinzip her falsch, da eine Festplatte ohne Zusatzgerät kein Speichermedium darstelle. »Für Zusatzgeräte, sei es ein PC, MP3-Player, oder DVR erhebt die GEMA doch bereits Gebühren. Letztendlich bezahlt der Endkunde die Rechnung, denn Produkte, die in Deutschland verkauft werden, werden damit für ihn unverhältnismäßig teurer.«