Brother siegt gegen Pelikan und German Hardcopy
Druckerhersteller Brother hat vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Pelikan und German Hardcopy einen Sieg davongetragen. Den Anbietern von Verbrauchsmaterial wurde in zwei Fällen der Verkauf von Brother-kompatiblen Tintenpatronen untersagt.
Im Streit um kompatibles Verbrauchsmaterial hat Brother vor dem Landgericht Düsseldorf einen Verkaufsstopp von gewissen Tintenpatronen der Labels »Pelikan« und »Geha« erwirkt. Der japanische Konzern hatte eine Verletzung des Gebrauchsmusterschutzes geltend gemacht.
Im Juni hatte Brother insgesamt vier Firmen gewarnt. Zwei zogen daraufhin die Produkte zurück, German Hardcopy und Pelikan verkauften die Tintenpatronen aber weiterhin. Daraufhin hatte Brother im Juli den Rechtsweg beschritten.
Über die genaue Produktbezeichnung der betroffenen Tintenpatronen wollte Brother noch keine Angaben machen. Man achte aber die Rechte und Patente anderer Unternehmen und werde auf der anderen Seite Verletzungen der eigenen Rechte Einhalt gebieten.