Internetwirtschaft durch neues Gesetz bedroht
Die deutsche Internetwirtschaft übt scharfe Kritik am geplanten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die dadurch entstehenden Kosten bedrohten die Unternehmen.
Aktuell findet eine Sachverständigen-Anhörung im Bundestag zum »Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG« statt. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft weist darauf hin, dass durch das geplante Gesetz der Internetwirtschaft Kosten in Höhe von 205,8 Millionen Euro allein für die Anschaffung von Hard- und Software entstehen. Dem stehe kein entsprechender Nutzen für die Bekämpfung von schweren Straftaten und Terrorismus gegenüber. Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco): »Diese Kosten sollen den überwiegend mittelständischen Unternehmen, die sich in einem grenzüberschreitenden Markt mit hartem Wettbewerb behaupten müssen, nicht erstattet werden. Dabei steht jetzt schon fest, dass der weit überwiegende Teil der betroffenen Unternehmen nie eine Anfrage von Strafverfolgungsbehörden bekommen wird, weil sie zum Beispiel im B2B-Bereich tätig sind. Die Internetwirtschaft setzt sich für effektive Kriminalitätsbekämpfung ein und arbeitet seit Jahren engagiert mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. Die Vorratsdatenspeicherung ist allerdings zu leicht zu umgehen, um im Kampf gegen schwere Straftaten effizient zu sein«.
Der Gesetzentwurf verpflichtet Telefon- und Internetanbieter, für sechs Monate flächendeckend und verdachtsunabhängig zu speichern, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden und wer wann das Internet genutzt hat. Davon betroffen sind auch Berufsgeheimnisträger. Außerdem wird der Katalog der Straftaten, aufgrund derer abgehört werden darf, ausgeweitet. eco-Vorstand Oliver Süme: »Wir fordern, das Gesetz vorerst zu stoppen und die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Anderenfalls entstehen der Wirtschaft möglicherweise Kosten von über 200 Millionen Euro wegen einer Richtlinie, die vom höchsten europäischen Gericht für nichtig erklärt wird.«
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