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Kommunale Häutungsprozesse

Kommunale Häutungsprozesse Es ist keine Frage: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg und daran anschließend auch der deutschen Gerichte in Sachen Vergaberecht ist rigoros am Wettbewerb orientiert.

Autor:Redaktion connect-professional • 30.3.2007 • ca. 1:05 Min

Sie gesteht privatisierten oder auch halb privatisierten kommunalen IT-Dienstleistern und Softwarelieferanten keine geschützten Terrains und sanften Übergangslösungen zu. Wer nicht hundertprozentig einem Hoheitsträger zugeordnet ist, muss sich im Wettbewerb bewähren. Ein bisschen Wettbewerb gibt es nicht. Das Zuschustern von Aufträgen unter der Hand ist grundsätzlich verboten. Öffentliche (europaweite) Ausschreibung ist Pflicht und damit in aller Regel eine absolute Transparenz der Verfahrens. Ich könnte mir denken, dass manche kommu­nalen IT-Protagonisten, die in diese raue Luft der Freiheit entlassen wurden, voll Neid auf manche ­ausgegliederte IT-Abteilung von großen Privatunternehmen sehen, die nominell auf dem freien Markt agiert, aber letztlich ohne die Aufträge der Mutter schon längst pleite oder deutlich schlanker wäre. Im Gegensatz zum öffentlichen Bereich sind in der ­Privatwirtschaft freihändige Aufträge der früheren Mutter an die ausgegliederte IT-Tochter rechtlich nicht zu beanstanden. Neid auf die Privaten – sofern er sachlich überhaupt gerechtfertigt ist – wäre indes kurzsichtig. Letztlich werden durch ökonomisch nicht ­darstellbare Geschäfte das Geld der Anteilseigner verschleudert und in der Konsequenz Arbeitsplätze gefährdet. Insofern ist die rigorose Rechtsprechung des EuGH zu begrüßen, weil sie die kommunalen IT-Dienstleister zukunftssicher macht und einen sorgfältigen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler erzwingt. Auch jetzt sind ja verschiedene Gesellschaftsformen für die kommunalen IT-Dienstleister möglich. Bestimmte rechtliche Zwitter-Konstruktionen (siehe Titelgeschichte ab Seite 32) werden aber wohl verschwinden. Dass der dafür notwendige Häutungsprozess teilweise schmerzhaft verlaufen wird, ist kaum zu vermeiden. Das Ziel lohnt aber die Mühen.

Ihr Jürgen Höfling juergen.hoefling@staatundit.de