Media Markt wegen Killer-Videospiel vor Gericht
Weil der Media Markt im Schweizer Gümligen so genannte Killerspiele verkauft, hat der Berner Grossrat den Media-Markt-Geschäftsführer angezeigt. Dieser muss nun vor das Strafeinzelgericht.
Mit dem Verkauf von Videospielen mit Gewaltdarstellungen wie »Stanglehold« verstosse der Geschäftsführer von Media Markt gegen den Artikel 135 des Strafgesetzbuches (StGB), argumentiert der Berner Grossrat Roland Näf-Piera, der die Anzeige aufgegeben hat. Wie das Bieler Tageblatt berichtet, hat die Kanzlei des Gerichtskreises Bern-Laupen am Mittwoch den Sachverhalt bestätigt. Der Prozesstermin steht noch nicht fest.
Der Artikel stellt unter anderem das Herstellen und das Zugänglichmachen von Ton- und Bildaufnahmen unter Strafe, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und so die Würde des Menschen verletzen. Bisher kam der Artikel vor allem bei Filmen zur Anwendung. In der Schweiz existiert hierfür eine Verbotsliste. Altersbeschränkungen für Videogames, die sich Hersteller und Händler selbst auferlegen, seien wirkungslos, ist Näf überzeugt.
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