Neue Rechtsgrundlage für Telefonauskunft
Eine Änderung im Telekommunikationsgesetz sorgt dafür, dass Auskunftsdienste künftig auch Nummern weitergeben können, die nicht in ein öffentliches Telefonverzeichnis eingetragen sind. Allerdings gibt es datenschutzrechtliche Sicherheitsvorkehrungen.
Eine aktuelle Änderung im Telekommunikationsgesetz bewirkt, dass Telefonauskünfte künftig auch Verbindungen zu Anschlüssen herstellen können, die einer Aufnahme in öffentliche Telefonverzeichnisse nicht ausdrücklich zugestimmt haben – allerdings mit einigen datenschutzrechtlichen Einschränkungen: Wie der Bitkom berichtet, würde es künftig beispielsweise möglich, eine spezielle Service-Hotline anzurufen und dort Namen und Wohnort des gewünschten Gesprächspartners zu nennen. Der Adressat würde danach eine SMS mit dem Gesprächswunsch und der Nummer des Anrufers bekommen. Er entscheidet dann selbst, ob er das Telefonat führt oder nicht. Denkbar sei auch, dass die Verbindung über die Service-Hotline direkt hergestellt wird, wenn der gewünschte Gesprächspartner zustimmt. Die Nummer des Angerufenen bleibe bei der Vermittlung allerdings geheim.
»Der Schutz der Privatsphäre der Telekommunikationsteilnehmer spielt bei dem neuen Vermittlungsdienst eine zentrale Rolle«, kommentiert Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer den neuen Service. »Zum Datenschutz gibt es von Beginn an klare gesetzliche Vorgaben.«
Erste Anbieter wie GoYellow.de wollen bis Ende 2009 mit dem Service starten. Der Vermittlungsdienst ist für den Anrufer kostenpflichtig und kann über die Telefonrechnung abgerechnet werden. Manche Anbieter wollen auch mit Mobilfunk-Netzbetreibern oder Internet-Communitys kooperieren. Deren Kunden können sich dann von den neuen Hotlines anrufen lassen, wenn sie dem vorher im Grundsatz zugestimmt haben. Falls ein Netzbetreiber eine Vermittlung in Eigenregie betreibt, können die Kunden bei der ersten Kontaktaufnahme widersprechen. Dieser Widerspruch untersagt dem Betreiber künftige Kontaktaufnahmen. Alternativ können sich Verbraucher auf eigene Initiative bei Vermittlungsdiensten registrieren.