Pro DV verliert Millionenklage
Pro DV verliert Millionenklage. Die Dortmunder Pro DV Software AG hat im Streit mit Altgesellschaftern vorerst eine Niederlage einstecken müssen und wurde zur Zahlung von insgesamt 1,4 Millionen Euiro verurteilt. Existenz bedrohend ist das Urteil nicht, auch wenn die Gesellschaft im Berufungsverfahren scheitern sollte.
Pro DV verliert Millionenklage
Gestern entschied das Landgericht Dortmund zugunsten der beiden gegen Pro DV klagenden Altgesellschafter. Ihnen wurde jeweils ein Betrag von 713.000 Euro zugesprochen. Die Pro DV kündigte unmittelbar nach dem Urteilsspruch an, in Berufung gehen zu wollen: »Wir sind der Ansicht, dass die mit dem Urteil zugesprochenen Ansprüche nicht bestehen«.
Die Pro DV agiert derzeit mit ihren rund 200 Mitarbeitern nicht sonderlich erfolgreich im Markt. Die Umsätze nach Ablauf der ersten neuen Monate 2005 lagen mit 8,4 Millionen Euro rund 17 Prozent unter dem Vorjahr, der Fehlbetrag hingegen verdoppelte sich auf 3,2 Millionen Euro. Ende September 2005 hatte Pro DV noch fast 10 Millionen Euro in der Firmenkasse.
Der Streit zwischen zwei Gesellschaftern der ehemaligen Concept Software GmbH und der Pro DV schwelt bereits seit Jahren und hat seinen Ausgangpunkt im Jahr 2000. Damals brachten zwei Gesellschafter der Concept Software ihre Geschäftsanteile im Wege einer Sachkapitalerhöhung in die Pro DV ein.