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Umstrittene Pläne der EU-Kommission

Spielebranche protestiert gegen Zweijahres-Garantie auf Games-Software

Auf heftige Gegenwehr bei der Gamesbranche stoßen die Pläne der EU-Kommission zur Stärkung der Verbraucherrechte im Internet. Künftig sollen die Hersteller von Spielesoftware zu einer zweijährigen Garantie verdonnert werden.

Autor:Joachim Gartz • 19.5.2009 • ca. 1:40 Min

Dicke Luft: Die beiden EU-Kommissarinnen Meglena Kuneva und Viviane Reding haben mit ihren Plänen einer zweijährigen Garantie auf Spiele-Software die gesamte Branche gegen sich aufgebracht.

Die von den beiden Kommissarinnen Viviane Reding und Meglena Kuneva geforderte Änderung der EU-Verkaufs- und Garantie-Direktive sorgt für heftigen Wirbel in der Spieleindustrie. Die Garantie-Direktive soll künftig auch auf Spielesoftware erweitert werden. Dies würde bedeuten, dass Games-Software künftig mit einer Herstellergarantie von mindestens zwei Jahren in den Handel zu kommen hätte. Bisher gilt diese Regelung laut EU-Vorgabe lediglich für »greifbare, bewegliche Konsumgüter«. Laut Richard Wilson, Vorsitzender des britischen Spieleentwicklerverbandes Tiga würden derartige EU-Pläne eine Gefahr für die Zukunft der Spieleentwicklung darstellen. Mit ihrer Umsetzung entstehe eine zusätzliche Last für Entwicklerteams, die jegliches kreative Potenzial drastisch einschränken würde, so die Befürchtung Wilsons.

»Konsumenten brauchen hochqualitative Produkte, das ist nur verständlich. Wenn die Gesetzgebung aber zu schwerfällig ist, könnten Publisher und Entwickler äußerst vorsichtig werden und nur mehr solche Software veröffentlichen, die sich bereits bewährt hat. Neue kreative Ideen würden dann schon im Keim erstickt«, erläutert Wilson. Diesen Aspekt müsse die EU bei der Neuregelung der Verbraucherrechte unbedingt bedenken. »In diesem Zusammenhang muss sehr behutsam vorgegangen werden. Was wir brauchen, ist ein Gleichgewicht zwischen Konsumenten und Entwicklern, das sicherstellt, dass neue Ideen nicht unterdrückt werden«, betont Wilson. Gerade bei neuen Spielkonzepten ließe es sich nämlich nur schwer vermeiden, dass sich hin und wieder kleinere Fehler im Endprodukt einschleichen würden, für die ein Game-Studio dann unter dem erweiterten EU-Verbraucherrecht haften müsse. »Die Entwicklung von Spielen braucht Jahre. Um sicherzustellen, dass ein Titel bei seinem Erscheinen auch richtig funktioniert, müssen Softwareteams oft sogar Technologien in Betracht ziehen, die gegenwärtig noch gar nicht existieren«, gibt Wilson zu bedenken.

Dass der von den EU-Kommissarinnen Reding und Kuneva eingebrachte Änderungsantrag in seiner aktuellen Form nicht funktionieren kann, bestätigt auch die Business Software Alliance (BSA), ein internationaler Interessenverband von Softwareanbietern zu dem unter anderem Microsoft und Apple gehören. »Digitaler Content ist kein greifbares Gut und sollte daher auch nicht den gleichen Haftungsbestimmungen unterstellt werden, wie Toaster oder andere Elektrogeräte. Mit dem Erwerb eines Spiels erhält der Konsument ja nur die vertragliche Lizenz zur Nutzung dieser Inhalte«, heißt es in einem Statement von BSA-Sprecher Francisco Mingorance. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Spieleproduzent und Verbraucher sei dabei ohnehin durch das Zivilrecht abgedeckt und biete dem Nutzer zur Durchsetzung seiner Rechte eine Reihe von Möglichkeiten, falls er Beschwerden bezüglich der erbrachten Leistung habe.