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Googles Mobiltelefon-Anwendung

Streit um Googles iPhone-Sprachanwendung geht weiter

Noch keine Entscheidung hat die Federal Communications Commission, das Pendant der Bundesnetzagentur in den USA, über das Schicksal von Googles Voice-Anwendung für Apples iPhone getroffen. Apple hat die Anwendung aus seinem App-Store ausgesperrt. Dagegen hat Google Beschwerde eingelegt.

Autor:Bernd Reder • 21.9.2009 • ca. 0:55 Min

Stein des Anstoßes: GooglesVoIP-Anwendung "Voice".

Als Schiedsrichter im Konflikt um seine VoIP-Anwendung für das iPhone hat Google die Federal Communications Commission (FCC) angerufen. Wie berichtet (siehe Apple blockiert Voice-over-IP-Anwendung von Google), verweigerte Apple der Applikation den Zugang zum hauseigenen App-Store.

Die FCC veröffentlichte nun die Stellungnahmen beider Unternehmen zu dem Vorfall. Apples offizieller Standpunkt: Das Unternehmen prüfe die Anwendung derzeit noch. Von einer Ablehnung seitens Apple könne nicht die Rede sein.

Das sei falsch, so Google. In seiner Stellungnahme gegenüber der FCC führte die Firma an, Apple habe zu verstehen gegeben, man wolle keine Anwendung in den App-Store aufnehmen, die eine ähnliche Wählfunktion biete wie das iPhone selbst.

Diese ist laut Apple ein Kernbestandteil des iPhone. Ein Programm, welches diese Funktion quasi »kopiere«, sei nicht akzeptabel.

Einnahmen für Service-Provider

Es ist jedoch stark zu vermuten, dass es noch ein weiteres Argument gibt, Google Voice zu blockieren: die Exklusiv-Verträge, die Apple in Sachen iPhone mit Mobilfunk-Service-Providern wie T-Mobile abgeschlossen hat. Diese mussten harte Bedingungen akzeptieren, um das Smartphone in ihr Programm aufnehmen zu »dürfen«.

Eine VoIP-Anwendung, die kostenlose Mobiltelefonate erlaubt, ist für die Provider daher ein rotes Tuch. Anwender des iPhone sollen zwar fleißig Datenservices nutzen, etwa Musik-Files und Videos über Mobilfunknetze herunterladen.

Gleichzeitig ist es aus Sicht von T-Mobile und Co. jedoch wünschenswert, dass Telefonate auf konventionellem Wege über das Netz laufen – zu den entsprechenden Gebühren.