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Cetecom

Marktzulassung von EETS-Geräten

Durch den Europäischen Elektronischen Mautdienst ist es möglich, Mautgebühren bei einem EETS-Provider mithilfe einer On Board Unit zu entrichten. Cetecom bietet die Überprüfung und Zulassung entsprechender Geräte nach europäischen Richtlinien an.

Autor:Redaktion connect-professional • 26.6.2017 • ca. 1:10 Min

Maut
© fotolia

Der Europäische Elektronische Mautdienst (European Electronic Toll Service, kurz EETS) ermöglicht die Entrichtung von Mautgebühren mit einem einzigen Vertrag bei einem EETS-Anbieter (dem sogenannten EETS Provider) und nur einer On Board Unit (OBU) in der gesamten Europäischen Union. Ziel: Die Vereinfachung bei der Entrichtung von Mautgebühren innerhalb der EU.

Die Richtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Europäischen Union sowie die Entscheidung der Europäischen Kommission 2009/750/EG vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten bilden die Voraussetzungen für die Einführung des EETS in den EETS-Gebieten der Mitgliedsstaaten.

Cetecom bietet Test-Dienstleistung für EETS-Geräte und gleichermaßen auch die Zulassung der Geräte durch einen eigenen Notified Body EETS an. Die Geräte werden dabei nach diversen Standards getestet:

  • Base Standards: EN 15509, EN 12834, EN 13372, EN 12795, EN 14906
  • Test-Standards: ETSI TS 102 486-1-1, ETSI TS 102 486-1-2, ETSI TS 102 486-2-1, ETSI TS 102 486-2-2, DIN EN ISO TS 13143-1, DIN EN ISO 12813, EN 15876-1, EN 15876-2

Nach den erfolgreich absolvierten Tests der EETS-Geräte erfolgt die Abnahme durch den Notified Body EETS. Cetecom verfügt dafür über einen eigenen Notified Body für EETS, um die Geräte für den europäischen Markt zuzulassen.