Einheitlicher Datenschutz für die EU

Innen- und Justizminister der EU-Staaten einigen sich auf Datenschutzreform

16. Juni 2015, 9:21 Uhr | Daniel Dubsky
© Lulla / Fotolia

Drei Jahre hatten die Innen- und Justizminister der EU-Staaten um eine Reform der EU-Datenschutzrichtlinie gerungen, die aus dem Jahr 1995 stammt, nun haben sie sich auf eine gemeinsame Position geeinigt.

Die aktuell geltende Datenschutzrichtlinie der EU stammt aus dem Jahr 1995 - der Zeit, als das Internet gerade durchstartete und an globale Internet-Konzerne wie Amazon, Google und Facebook noch nicht zu denken war. Höchste Zeit für eine Reform also, doch um die hatten die EU-Mitglieder jahrelang gerungen. Nun haben sich die Innen- und Justizminister nach mehr als dreijährigen Diskussionen auf eine gemeinsame Position geeinigt. Als nächstes stehen nun die Verhandlungen mit Europäischem Parlament und EU-Kommission an – und hier könnte es wieder zäh werden, fordert das Parlament doch mehr Verbraucherschutz. Bis eine Einigung erzielt ist, dürfte wohl das Jahresende erreicht sein, die reformierte Datenschutzgrundverordnung würde ab 2018 geltendes Recht werden.

Mit der Reform soll der Datenschutz in der EU an das Internetzeitalter angepasst werden. So geht es vor allem darum, EU-weit einheitliche Regeln zu schaffen – aktuell gibt es teils beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten – und einen besseren Schutz persönlicher Daten im Internet festzuschreiben. Dazu zählen das »Recht auf Vergessen« und einfachere Wege für die Bürger, sich bei Datenschutzverstößen zu beschweren. Es sollen »datenschutzfreundliche Voreinstellungen« in den Angeboten von Unternehmen vorgeschrieben und die Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden verbessert werden. Ebenso wird eine einheitliche Sanktionierung von Datenschutzverstößen eingeführt.

Die neuen Regeln sollen nicht nur für europäische Unternehmen gelten. Es sei wichtig, »dass alle Unternehmen, die hier in der EU ihre Waren und Dienstleistungen anbieten, die Datenschutz-Grundverordnung beachten müssen«, betonte der deutsche Justizminister Heiko Maas. »Dieses Marktortprinzip schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen.«


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