Nachdem sich die Kundenbeschwerden häufen, will Amazon jetzt verstärkt gegen die ausufernde Masche einiger Marketplace-Händler vorgehen, die nicht bestellte Pakete verschicken, um so ihr Ranking zu verbessern.
In letzter Zeit häufen sich Vorfälle, bei denen Amazon-Kunden Pakete mit Produkten zugeschickt bekommen, die sie nie bestellt haben. In den Paketen mit Amazon-typischer Verpackung befinden sich allerlei verschiedene Waren, die Palette reicht von Kleinartikeln wie Kabeln oder Mausefallen über Kuriositäten wie Sexspielzeug bis hin zu teuren Elektronikartikeln wie Überwachungskameras oder Smartphones. Auch die CRN-Redaktion hat schon solche Pakete erhalten, in denen beispielsweise Zahnbleichmittel zu finden war. Amazons Kundenservice betont, dass die Pakete nicht von Amazon selbst stammen und hat auf Nachfrage verschiedene Erklärungen dazu parat. Diese reichen von wahrscheinlichen IT-Fehlern bei Marketplace-Partnern bis hin zu verlorenengegangenen Daten aus Nutzerprofilen, die nun von unbekannten für betrügerische Zwecke missbraucht würden.
Meist befinden sich in den unbestellten Boxen keinerlei weiteren Schriftstücke oder anderweitige Informationen zum Versender und der Bestellung, manchmal liegt jedoch eine Rechnung bei. Grundsätzlich gilt: da die Ware nie bestellt wurde, muss man sie natürlich auch nicht bezahlen. Ob man sie allerdings behalten darf und eventuell weitere Schritte einleiten muss, hängt von mehreren Faktoren ab. Erhält man ein derartiges Paket, gilt es zuerst zu prüfen, ob die Bestellung tatsächlich über den eigenen Amazon-Account durchgeführt wurde. Ist das der Fall, sollte sofort das Passwort geändert werden. Außerdem ist dann relativ leicht nachzuvollziehen, von wem die Ware stammt, sodass man problemlos Kontakt zum Verkäufer aufnehmen und ihm das Produkt zurücksenden kann.
Häufig ist allerdings zu beobachten, dass der vermeintliche Kauf im eigenen Amazon-Konto gar nicht vermerkt ist. Damit wird es quasi unmöglich, den Absender und Bestellprozess zu ermitteln. Auch eine Rücksendeoption für diesen Fall ist bei Amazon nicht vorgesehen. Sowohl der Kundenservice des Etailers als auch die Verbraucherzentralen raten dann schlicht dazu, das unerwünschte Paket zu behalten, verschenken oder zu entsorgen.