Jahrelang wurden laut EU-Kommission stromintensive Unternehmen in Deutschland bei der Netznutzung unerlaubterweise bevorzugt. Die Bundesregierung muss nun Millionensummen nachfordern.
Die Netzentgelt-Befreiung für große Stromverbraucher in Deutschland in den Jahren 2012 und 2013 war nach einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter illegal. Es habe für die Befreiung keine Gründe gegeben, Deutschland müsse diese Beihilfen nun zurückfordern, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Auf Unternehmen könnten dreistellige Millionensummen zukommen. Die Bundesregierung redete die Entscheidung klein.
Den Wettbewerbshütern zufolge waren in Deutschland Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10 Gigawattstunden und sehr konstantem Stromverbrauch von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Diese sind normalerweise Teil der normalen Stromkosten, die alle an das Netz angeschlossenen Stromverbraucher zahlen müssen. Dagegen gingen bei der Brüsseler Behörde zahlreiche Beschwerden von Verbraucherorganisationen und Stromanbietern ein. 2014 schaffte Deutschland diese Befreiung ab.
Schätzungen der EU-Kommission zufolge sparten große Stromverbraucher - etwa Industriebetriebe - in den Jahren 2012 und 2013 durch die Befreiung jeweils etwa 300 Millionen Euro pro Jahr. Die Kosten wurden demnach aus staatlichen Mitteln gedeckt.
Deutschland wies laut EU-Kommission aber nach, dass Großverbraucher und Abnehmer mit konstantem Verbrauch 2012 und 2013 aufgrund des vorhersehbaren Verbrauchs niedrigere Kosten als andere Verbraucher verursachten. Daher seien Rabatte gerechtfertigt.