Seit dem 1. April können Nutzer von Streaming-Diensten ihre Abonnements auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten nutzen. Das gilt allerdings nicht obligatorisch für Gratis-Inhalte.
Die EU-Kommission wertet die neue Regelung als wichtigen Schritt zu einem gemeinsamen digitalen Markt. EU-Bürger können bei Reisen in andere Mitgliedsstaaten auf Filme, Serien, Spiele oder E-Books zugreifen, die sie bei einem Anbieter im Heimatland digital abonniert haben. Verpflichtend gelten die neuen Bestimmungen nur für Anbieter von kostenpflichtigen Diensten. Anbieter von Gratis-Inhalten wie beispielsweise youtube können sich freiwillig beteiligen. Öffentlich-rechtliche Sender, die über Rundfunkgebühren finanziert werden, können ebenfalls selbst entscheiden, ob sie Inhalte auch im EU-Ausland zur Verfügung stellen.
Anbieter dürfen deshalb keine zusätzlichen Kosten für die Nutzung der Inhalte in anderen EU-Staaten mehr erheben. Schwammig ist allerdings, wie lange der Aufenthalt im Ausland andauern darf. Dies wird in der Verordnung lediglich mit dem Begriff »vorübergehend« festgelegt. Sollte der Verdacht des Missbrauchs bestehen, können Anbieter den Nachweis eines Hauptwohnsitzes verlangen. Nach Recherchen von netzpolitik ist es zudem weiterhin nicht möglich, ein Abo bei einem Anbieter aus einem anderen EU-Staat abzuschließen.