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Die Bitkom-Empfehlungen zum Umgang mit Gebrauchtsoftware

Autor:Redaktion connect-professional • 24.7.2009 • ca. 0:45 Min

Inhalt
  1. Bitkom warnt vor Gebrauchtsoftware
  2. Die Bitkom-Empfehlungen zum Umgang mit Gebrauchtsoftware

1. Einzelplatz-Software auf Datenträgern sowie Downloads

Kommt ein PC-Programm auf einem Original-Datenträger wie CD oder DVD, darf es nach der Nutzung weiterverkauft werden, wenn der Hersteller die Übertragung im Lizenzvertrag gestattet hat (Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 6 U 2759/07). Das gilt auch für Software-Downloads aus dem Internet. Voraussetzung ist zudem, dass der bisherige Nutzer das Programm von seinem Rechner gelöscht hat. In anderen Fällen ist der Weiterverkauf nicht rechtens.

2. Volumen-Lizenzen

Für Volumen-Lizenzen zur Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen gilt: Wer einen solchen Vertrag hat, darf daraus nicht ohne weiteres Einzelplatz-Lizenzen weitergeben. Auch hier ist die Zustimmung des Herstellers nötig. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt vor kurzem entschieden (Aktenzeichen 11 W 15/09).

3. Das Kleingedruckte lesen und bei Bedarf nachfragen

Wer Software-Lizenzen übertragen will, sollte also zuerst den Lizenzvertrag prüfen und dann bei Bedarf den Software-Hersteller fragen. Auch Käufer sollten nachfragen - beim Gebraucht-Händler, beim Hersteller und im Zweifel beim Rechtsanwalt. Maßgeblich ist in aller Regel die Bestätigung des Software-Herstellers, dass bereits genutzte Lizenzen übertragen werden dürfen.

Lesen Sie die komplette Bitkom-Stellungnahme hier.