Glaubt ein Unternehmen seine Markenrechte bedroht, sorgt dies schnell für Streit. Doch laut einem aktuellen Gerichtsurteil sind Namensähnlichkeiten nur dann kritisch, wenn diese innerhalb einer Branche auftreten. Andernfalls bestünden nur wenig Verwechslungsmöglichkeiten.
Der Papier-, Büro- und Schreibwarenhersteller Pelikan ist nicht nur Inhaber zahlreicher Marken von »Pelikan«, sondern bietet auch u.a. in verschiedenen Formen Unterrichtshilfen an und hat dafür insbesondere Schutz für den Warenbereich »Lehr- und Unterrichtsmittel« beansprucht. Vor dem LG Hamm klagte das Unternehmen gegen eine ebenfalls unter den Namen »Pelikan« auftretende private Musikschule, welche allerdings lediglich Dienstleistungen in Form von musischem Einzel- und Gruppenunterricht anbietet. Die Klägerin verlangte Unterlassung der Benutzung des Wortes »Pelikan« und begründete dies mit dem prioritätsälteren Recht an dem Zeichen »Pelikan«. Das LG Hamm gab dem Begehren statt.
Doch hob das OLG Hamm auf die Berufung der Beklagten das erstinstanzliche Urteil nun auf und wies die Klage zurück (Urteil vom 23.03.2010; Az.: 4 U 175/09).Nach Ansicht des OLG Hamm kann eine Verwechslungsgefahr nicht angenommen werden. Eine Verwechslungsgefahr liegt vor, wenn entweder die Marken den gleichen oder ähnlichen Bestandteil aufweisen, oder wenn die mit der Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen dem gleichen Unternehmensbereich zugerechnet werden können:
»Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Klagemarke ausgeglichen werden kann und umgekehrt.«