Strengere Vorgaben sollen Daten besser schützen

Bundesinnenminister fordert stärkeren Online-Datenschutz

31. Januar 2011, 15:33 Uhr | Lars Bube

Um die anhaltenden Datenschutz-Debatten über Internettdienste wie Google Street View in vernünftige juristische Bahnen zu lenken, schlägt Innenminister Thomas de Maizière klarere gesetzliche Regelungen vor. Besonders solche Informationen, die ein »umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben«, sollen geschützt werden.

Nachdem die Bundesregierung sich bisher in Sachen Online-Datensicherheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, will jetzt Bundesinnenminister Thomas de Maizière für Klarheit sorgen. Gegenüber dem Wiesbadener Kurier kündigte der CDU-Minister strenge wie klare Rahmenbedingungen für den Online-Datenschutz an. Seiner Meinung nach gelte es dabei besonders jene Daten der Bürger zu schützen, anhand derer »ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen« erstellt werden kann. Solche Profile werden derzeit unter anderem von Social Networks erstellt, aber auch viele mobile Anwendungen sammeln und nutzen entsprechende Bewegungsprofile und ähnliche Datensätze.

Ebenso will de Maizière auch solche Dienste und Portale einschränken, bei denen persönliche Daten »im Sinne einer ehrverletzenden Prangerwirkung« missbraucht werden. So soll auch vermieden werden, dass öffentlich präsente Berufsgruppen wie Lehrer oder Ärzte Anfeindungen und Denunziationen im Internet mehr oder minder schutzlos ausgeliefert sind. In die gleiche Richtung geht ein Vorstoß de Maizières, Telemedien zu verbieten, mit deren Hilfe »die Gesichter oder andere biometrische Merkmale systematisch und umfassend oder geschäftsmäßig abgeglichen werden, um eine natürliche Person zu ermitteln«. Ob staatliche Stellen oder beispielsweise Flughäfen von diesem verbot entbunden werden könnten, ist noch nicht klar.

Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag arbeitet das Team des Innenministers laut dem Zeitungsbericht bereits aus. Demnach sind bei Verstößen gegen die neuen Datenschutzregeln saftige Bußgelder von bis zu 300.000 Euro vorgesehen. Darüber hinaus sollen Betroffene die Möglichkeit erhalten, auf Schadenersatz zu klagen. Wer hingegen unzweifelsfrei seine Zustimmung zu gewissen Datenverarbeitungspraktiken gibt, der soll damit auch keine Klagemöglichkeit mehr haben, wenn die Daten nur der Vereinbarung gemäß genutzt werden.


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