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Bundesnetzagentur untersagt Resellertarif

Bundesnetzagentur untersagt Resellertarif. Die Bonner Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute der Telekom ihren umstrittenen Resellertarif »Net Rental« untersagt. Die Deutsche Telekom hatte dabei großen Zwischenhändlern - verglichen mit dem Endkundenpreis - Rabatte bis rund 50 Prozent eingeräumt.

Autor:Redaktion connect-professional • 22.5.2006 • ca. 1:00 Min

Bundesnetzagentur untersagt Resellertarif

In ihrem Verfahren ist die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei »Net Rental« um ein Rabattmodell handelt, das großen DSL-Anbietern deutlich höhere Margen einräumt als kleineren und mittleren DSL-Anbietern, ohne dass hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund bestehe.

Die Telekom hatte hingegen argumentiert, Nachfrager dieses Produkts müssten eine so genannte »virtuelle Netzkapazität« für mindestens zwei Jahre bei ihr anmieten und daher ein Investitions- und Auslastungsrisiko für diese Kapazität tragen. Deshalb handele es sich bei »DSL Net Rental« nicht um ein Resale-Produkt. Dieser Argumentation schloss sich die zuständige Beschlusskammer nach eingehender Prüfung nicht an.

»Das von der Deutschen Telekom AG behauptete Investitions- und Auslastungsrisiko, mit dem sie die bis zu dreifache Marge zugunsten größerer Reseller von DSL-Anschlüssen begründet, besteht vor dem Hintergrund des kräftigen Wachstums auf dem DSL-Markt faktisch kaum«, erläuterte Netzagentur-Präsident Matthias Kurth die Entscheidung.

Während Achim Berg, T-Com Vorstand für Vertrieb und Marketing, den Schiedsspruch als »nicht nachvollziehbar« kritisierte, begrüßten die beiden Interessenverbände Breko und VATM die Entscheidung. »Das ist die von uns erhoffte Rote Karte des Regulierers an die Telekom. Mit einer derartigen Bevorzugung einer bestimmten Vertriebsform wäre kein Fairplay zwischen unseren Mitgliedsfirmen und Resellern möglich gewesen«, betont Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Am 6. Juni wird die Netzagentur die Entscheidung des parallel geführten Resale-Verfahrens fällen. Darin werden die effektiven Abschläge bei DSL-Tarifen festgelegt. Der Brrko-Verbandsgeschäftsführer rechnet hier mit einer Größenordnung von 15-18 Prozent als Obergrenze.