Mal eben den gefundenen Artikel auf die Facebook-Präsenz der Firma stellen und das Ganze mit einem ebenfalls online entdeckten Bild illustrieren? Das kann schnell zu Problemen führen. Denn auch dort müssen Urheberrechte beachtet werden, ansonsten droht Post vom Anwalt.
Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) hat Tipps für einen optimalen Umgang mit Inhalten im Web 2.0 Tipps für Verbraucher erstellt. Generell gilt: Wer einen fremden Text auf die eigene Website stellen will, muss zuvor den Autor um Zustimmung bitten. Wer den Text hingegen nur verlinken will, benötigt dafür keine Zustimmung. Auch Fotos von Personen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn diese Personen damit einverstanden sind.
Problematisch werden können zum Beispiel auch kommerzielle Produktfotos zur Verwendung bei Online-Versteigerungen, ebenso wie ein Stadtplan-Ausschnitt oder ein Comicbild für das eigene Profilfoto. In vielen Fällen handelt es sich um eine Rechtsverletzung, die mit Abmahnung oder Klage verfolgt werden kann.
Auch wenn einige Stadtpläne frei und kostenlos im Netz stehen: Es ist häufig nur erlaubt sie zu privaten Zwecken herunterzuladen. Für die eigene Website benötigt man hingegen eine Lizenz des Anbieters. Die Experten raten daher dazu einen Link zur Anbieter-Webseite zu setzen, da dadurch urheberrechtlich keine Genehmigung eingeholt werden muss. Auch über eine Bildersuche entdeckte Fotos sind nicht frei verwendbar. Generell sollten ohne Erlaubnis weder Musik, Fotos noch Videos auf die Website oder den Blog des Unternehmens gesetzt werden. Besser ist es auf die Quellen zu verlinken oder online stehende Videos einzubetten.
Genutzt werden können hingegen freie Inhalte, die unter einer Open-Content-Lizenz wie Creative Commons (CC) stehen. Diese Inhalte sind von ihren Urhebern allgemein zur Nutzung freigegeben, wenn bestimmte Regeln beachtet werden.