Stinkende Sitznachbarn und unangenehme Abflugzeiten

Die kuriosesten Urteile rund ums Fliegen

4. Mai 2012, 13:15 Uhr | Elke von Rekowski
Wenn der Sitznachbar ausgesprochen unangenehm riecht, dann kann er unter Umständen von der Fluggesellschaft des Fliegers verwiesen werden (Foto: Klaus Eppele - Fotolia.com, Teaserbild: arquiplay77 - Fotolia.com).

Ob zum Geschäftstermin oder ins Urlaubshotel: Flugreisen sind nicht immer erfreulich. Schwitzende Passagiere, ein schnarchender Sitznachbar oder unmögliche Abflugzeiten: die Liste vermeintlicher Reisemängel ist lang. Doch nicht immer haben Passagiere das Recht auf ihrer Seite.

Dr. Philipp Kadelbach, Rechtsexperte beim Verbraucherportal Flightright hat die kuriosesten Urteile der letzten Jahre zusammengetragen.So musste ein Passagier am Flughafen Honolulu das Flugzeug vor seinem Rückflug nach Düsseldorf wegen strengen Körpergeruchs wieder verlassen. Auf die Bitte des Flugbegleiters, das Hemd zu wechseln, konnte er nicht reagieren, da seine Koffer bereits im Frachtraum verstaut waren. Der Passagier argumentierte damit, bei tropischen Temperaturen mit drei Koffern durch den nicht klimatisierten Flughafen gerannt und nicht verschwitzter als andere Reisende gewesen zu sein. Doch das half alles nichts: Da die Airline die Beförderung von Reisenden mit »extremen Körpergeruch« in ihren Geschäftsbedingungen ausgeschlossen hat, musste der Passagier draußen bleiben. Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf klagte er anschließend auf 2.200 Euro Schadensersatz. Das hielt das Gericht jedoch für überzogen und sprach dem Kläger lediglich die Kosten in Höhe von 260 Euro für die zusätzliche Hotelübernachtung zu, die er wegen des verpassten Fluges in Anspruch nehmen musste (OLG Düsseldorf, AZ: I-18U 110/06).

In einem anderen Fall klagte ein Fluggast vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main auf Schadensersatz, nachdem er in Kairo seinen Anschlussflug zum Roten Meer aufgrund eines Todesfalls an Bord der Maschine verpasst hatte. Hier hatte der Kläger keine Chance auf die eingeklagten 400 Euro Schadenersatz, da die Fluggesellschaft nach Einschätzung des Gerichts gegen Verzögerungen, die sich durch einen plötzlichen Todesfall ergeben, »keine zumutbaren Maßnahmen« ergreifen konnte (AG Frankfurt, AZ: 31 C 2177/10 [83]).

Schnarchende Sitznachbarn sind zwar ein Ärgernis, aber kein Grund zur Klage. So erhob Ein Reisender erhob Klage gegen die Fluggesellschaft, weil auf seinem Langstreckenflug nach Südafrika ein schnarchender Nebenmann seine Nachtruhe störte. Der Flugpreis sollte gemindert werden, das Gericht erteilte diesem Ansinnen jedoch eine klare Absage. Bei einem Langstreckenflug sei es normal, dass Reisende schlafen und einzelne Personen schnarchen (AG Frankfurt, AZ: 31 C 842/01-83).

Wer bei einer Pauschalreise vorab keine verbindlichen Reisezeiten vereinbart, muss laut Amtsgericht München damit rechnen, dass der Flug auch zu unkomfortablen Zeiten, etwa mitten in der Nacht, stattfinden kann. Ein Paar, das eine Pauschalreise in die Türkei antreten wollte, hatte geklagt, da das Flugzeug um 22.25 Uhr starten und um 2.25 Uhr nachts in Izmir landen sollte. Nachdem das Reisebüro die Umbuchung des Fluges abgelehnt hatte, stornierten die Urlaubssuchenden die Reise und forderten den Preis und Schadenersatz. Das Amtsgericht in München erteilte diesem Ansinnen eine Absage. Das Paar hätte auf Grund der späten Abflugzeit einen ausgedehnten Mittagsschlaf halten können. Auch sei während des mehrstündigen Fluges sowie Transfers weiterer Schlaf möglich gewesen (AG München, AZ: 173 C 23180/10).

Der Anwalt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zwar die Forderungen einiger Passagiere überzogen sind, Reisende sich jedoch trotzdem nicht alles gefallen lassen müssen. So sind Fluggesellschaften sind nur bei »außergewöhnlichen Umständen« wie zum Beispiel Streiks und Naturkatastrophen von Entschädigungsleistungen befreit. Bei technischen Defekten am Flugzeug ist die Fluggesellschaft hingegen dazu verpflichtet, Ausgleichszahlungen zu leisten


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