Die ZPÜ, Apple und der Pranger
Ein Gerät hat die Art und Weise, wie wir Musik hören, grundlegend verändert. Die Rede ist natürlich vom iPod.
Vor drei Jahren kaufte ich mein erstes Modell: Den »iPod classic«, wie er mittlerweile heißt. Seitdem hole ich immer häufiger statt CDs Daten bei iTunes.
Keine Frage, der iPod ist ein klasse Produkt und Apple ist seit dem Erfolg seines schicken MP3-Players noch angesagter als vorher. Doch Erfolge steigen manchmal zu Kopf und können dann zu Arroganz führen. Und das scheint bei Apple der Fall zu sein. Die Klagen über den Ausbau des Direktvertriebs über eigene Shops sind noch nicht verklungen, da gibt es erneut Ärger im Channel: Im Gegensatz zu anderen Herstellern übernehmen die Kalifornier nicht das Kostenrisiko für den Handel bei der Urheberabgabe auf digitale Speichermedien. In Konsequenz mussten die Broadliner Ingram Micro und Tech Data die Preise für Apple-Produkte erhöhen.
Apple-Händler wie Reinhard Weidinger haben die Faxen dicke: »Der Handel hat die Wahl, iPods oder Mac-Books künftig mit null Marge zu verkaufen oder den Vertrieb von Apple-Produkten ganz einzustellen.« Hier besteht anscheinend Gesprächsbedarf. Nicht vergessen darf man in diesem Zusammenhang allerdings die »Zentralstelle für private Überspielungsrechte«, kurz ZPÜ. Diese Zentralstelle verlangt sicherheitshalber Abgaben für alle Geräte, mit denen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden können. Und das sind eine ganze Menge – von der Audiokassette über die Speicherkarte bis zum USB-Stick. »Die ZPÜ sollte an den Pranger gestellt werden«, fordert deswegen Harald Rapp, Geschäftsführer vom Distributor Comline. Wer nun an den Pranger soll – Apple, die ZPÜ oder beide – lesen Sie in unserem Hintergrundartikel in der Rubrik News
Mit den besten Grüßen,
Markus Reuter