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Beteiligungsmanagement als übergeordneter ­Ansatz

Autor:Redaktion connect-professional • 5.10.2007 • ca. 1:05 Min

Inhalt
  1. Durchblick durch den Firmen-Dschungel
  2. Beteiligungsmanagement als übergeordneter ­Ansatz

Daher muss Beteiligungsmanagement als übergeordneter Ansatz verstanden werden, der Beteiligungsverwaltung, Beteiligungscontrolling und Beteiligungssteuerung mit einschließt. Alle relevanten Abteilungen, die Tochtergesellschaften und die Konzernzentrale müssen zusammenwirken, damit aus dem effizienten Management von Beteiligungen ein echter Wettbewerbsvorteil erwächst und eine wertorientierte Steuerung des Beteiligungsportfolios realisiert werden kann. Das funktioniert nur durch entsprechende Informations- und damit Datenflüsse. Es gilt, konzernweit verstreute Informationen intelligent zu synchronisieren. Denn fast alle erforderlichen Daten sind in der einen oder anderen Form irgendwo im Konzern bereits vorhanden. Nach dem Motto »One version of the truth« bildet ein ausgereiftes Data-Warehouse die zentrale Sammelstelle. Dabei sollte aus Effizienzgründen das Anzapfen von Datenquellen so weit wie möglich automatisiert erfolgen. Bei den weit verbreiteten SAP-Systemen zum Beispiel empfiehlt es sich, die Beteiligungsmanagement-Lösung eng an SAP-Komponenten wie SEM-BCS (Strategic Enterprise Management-Business Consolidation Services) oder EC-CS (Enterprise Controlling-Consolidation) anzubinden. Dort sind bereits viele beteiligungsrelevante Informationen vorhanden. Auf dem Markt gibt es Lösungen, in die diese SAP-Einbindung bereits integriert ist. Der Corporate Investment Manager (CIM) von zetVisions zum Beispiel erfüllt die Compliance-Anforderungen und unternehmensinterne Ansprüche an das Berichts- und Dokumentationswesen. Die Software löst automatisch Meldungen nach den unterschiedlichen Gesetzesvorschriften aus. SAP setzt sie heute selbst ein. Muss das Unternehmen eine solche Anbindung an vorhandene Unternehmenssoftware in Eigenarbeit realisieren, bedeutet das hohen Aufwand. Dazu kommen alle üblicherweise mit selbst entwickelten Lösungen verbundenen Unsicherheiten hinsichtlich der langfristigen Weiterentwicklung und Pflege. Im Pflichtenheft für eine Beteiligungsmanagement-Software sollte die Anbindung an vorhandene Systeme daher hoch priorisiert sein.

Adrian Schuster ist freier Journalist in Berlin.