Freenet lässt Preselection-Abwerbung gerichtlich stoppen

29. April 2004, 14:58 Uhr |

Freenet lässt Preselection-Abwerbung gerichtlich stoppen. Die Freenet.de AG hat vor dem Landgericht Bonn eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom erwirkt. Angeblich versucht der Carrier, verlorene Preselection-Kunden mit zweifelhaften Methoden wieder zurück zu gewinnen.

Freenet lässt Preselection-Abwerbung gerichtlich stoppen

Der Provider hat Kenntnis davon, dass zu ihm gewechselte Preselection-Kunden ohne deren Einverständnis von der Deutschen Telekom AG (DTAG)angerufen wurden. Bei diesem Anruf wird dem Kunden eine Alternative zum Preselection-Tarif von Freenet offeriert. Im konkreten Fall wurde der Kunde, obwohl er dies ausdrücklich nicht wünschte, in einen anderen Telefontarif umgestellt. Trotz mehrfachen Einspruchs des Kunden war die DTAG danach nicht bereit, diese unfreiwillige Umstellung wieder rückgängig zu machen. Dieses Vorgehen hat das Landgericht Bonn mit einer Einstweiligen Verfügung nun untersagt.

Bereits Anfang März erließ das Landgericht München in einem ähnlichen Fall eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom und gab damit dem Antrag des Wettbewerbers Tele2 statt, in dem die Telefongesellschaft der DTAG vorwarf, die Listen der von ihr geworbenen Preselection-Kunden gezielt zu nutzen, um eben diese Kunden zurück zu gewinnen.

Der Freenet-Vorstandsvorsitzende Eckhard Spoerr fordert angesichts dieser Vorfälle im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einen darüber hinausgehenden, gesetzlichen Schutz für Verbraucher und Wettbewerb: Hier herrsche akuter Handlungsbedarf, da dieses Vorgehen ein weiterer, schwerer Verstoß gegen den Anspruch auf Chancengleichheit für Wettbewerbsunternehmen sei.

Freenet


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