Eine Kündigung wegen Anschauen eines Fußballspiels hat jetzt ein Gericht für unwirksam erklärt. Ein Verkäufer hatte während der Arbeitszeit ein WM-Spiel im Fernsehen verfolgt und war dafür entlassen worden.
Die Entlassung erfolgte zu Unrecht, so die Richter des Arbeitsgerichtes Frankfurt. Auch die ordentliche Kündigung wurde für unwirksam erklärt (AZ 7 Ca 4868/10). Als Begründung führte das Gericht an, dass gerade zur WM einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft habe, sodass das Verhalten des Mitarbeiter sozialadäquat sei.
Der Verkäufer hatte während der WM im vergangenen Jahr einen Fernseher im Verkaufsraum aufgestellt und dort ein WM-Spiel laufen lassen. Seine Vorgesetzten entließen ihn daraufhin wegen des Verdachts auf Arbeitszeitbetrug.