Sperrtafeln sind rechtswidrig

Gema feiert Sieg gegen Youtube

25. Februar 2014, 17:21 Uhr | Peter Tischer
Youtube schwärzt mit seinen Sperrtafeln die Gema an (Bild: Youtube, Screenshot CRN)

Die Gema hat einen wichtigen Sieg im Kampf gegen Youtube errungen. Ein Gericht stufte die Sperrtafeln als illegale Anschwärzung und Herabwürdigung ein.

Vor dem Landgericht (LG) München hat die Verwertungsgesellschaft Gema einen wichtigen Sieg gegen Youtube eingefahren. Das Gericht stufte die von Youtube verhängten Sperrtafeln in Deutschland als illegale Anschwärzung und Herabwürdigung ein. Sucht der User in Deutschland nach Musik, findet statt einem Video meist folgenden Hinweis: »Dieses Video ist in Deutschland leider nicht mehr verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid«. Das Bild der bösen Verwertungsgesellschaft wollte die Gema jedoch nicht auf sich sitzen lassen und klagte gegen den Internetdienstleister.

Für das LG München sind diese oder ähnliche von Youtube verwendeten Sperrtafel-Texte eine »absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema«. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die Gema herabgewürdigt und angeschwärzt, begründete das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die Gema sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl Youtube die Sperrungen selbst vornimmt. Tatsächlich sperrt Youtube vorsorglich Videos, in denen das Unternehmen nach eigener Aussage Musik im Verantwortungsbereich der Gema vermutet. Die Sperren seien ein Selbstschutz vor künftigen Forderungen oder Klagen der Gema.

Bei der Gema ist man sichtlich froh, das Image des Schwarzen Peters vor Gericht abgestreift zu haben. »Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert«, so Gema-Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Heker. Sie wolle lediglich Youtube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. »Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können«. Von Google gibt es indes keine Stellungnahme, es ist aber wahrscheinlich, dass das Unternehmen in Berufung gehen wird.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Google Germany GmbH

Matchmaker+