Unverschlüsselte WLAN-Netzwerke

Gericht: Schwarzsurfen nicht strafbar

8. Februar 2011, 15:15 Uhr | Folker Lück
Jurist Solmecke: »Betreiber haften in einem nicht-verschlüsselten WLAN für alle Rechtsverstöße« (Foto: Solmecke)

Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke weist auf ein Urteil des Landgerichts Wuppertal hin. Demnach ist das »Schwarzsurfen« in fremden WLAN-Netzwerken, insofern sie unverschlüsselt betrieben werden, auch weiterhin nicht strafbar.

Die Nutzung nicht abgesicherter WLANs ist weiterhin nicht strafbar. Mit Schwierigkeiten müssen allerdings die WLAN-Betreiber selbst rechnen: Unter Umständen haften sie für die Online-Vergehen der »Schwarzsurfer«.

Wer mit dem Notebook, einem Smartphone oder einem modernen Tablet-PC wie etwa dem iPad unterwegs ist, sucht ständig nach einem offenen WLAN, das eine Internet-Verbindung zur Verfügung stellt. Viele Hotspots in Hotels oder Cafés lassen sich auf diese Weise mit dem Einverständnis der Betreiber nutzen, um E-Mails zu versenden, Web-Seiten zu lesen oder Daten zu downloaden. Noch immer gibt es auch private WLANs, die oft nur aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit nicht verschlüsselt wurden - und somit ungewollt für jedermann frei verfügbar sind.

Wie das Landgericht Wuppertal (Az.: 25 Qs 177/10 ) jetzt entschied, ist die Nutzung solcher offener Netzwerke nicht strafbar. Eine Strafbarkeit könnte nach dem Gesetzbuch kann nur dann angenommen werden, wenn der »Schwarzsurfer« vertraulich ausgetauschte Nachrichten zwischen anderen Kommunikationspartnern ausspäht oder wenn personenbezogene Daten Dritter abgerufen oder abgefangen werden.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke weißt indes auf die Verantwortung der WLAN-Betreiber hin. »Sie haften in einem nicht-verschlüsselten WLAN für alle Rechtsverstöße, die Nutzer in diesem Netzwerk begangen haben. Nutzen also unbefugte Schwarzsurfer ein WLAN für den Austausch von Copyright-geschütztem Material, so wird eine entsprechende Abmahnung mit Kostennote immer beim WLAN-Betreiber landen«. Der Jurist empfiehlt deswegen, das eigene WLAN immer zu verschlüsseln und auf diese Weise für die Nutzung durch Unbefugte zu sperren.


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