Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat Redcoon einen Dämpfer verpasst. Der Etailer startete ein Couponing-Modell für preisgebundene Bücher. Jetzt hat das Gericht das Modell verboten.
Redcoon darf kein Couponing-Modell für preisgebundene Bücher umsetzen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) jetzt untersagt. Wie buchreport.de berichtet, hatte der Etailer in einer Anzeige in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« Gutscheine im Wert von 5 Euro abgedruckt. Kunden konnten diese beim Kauf von preisgebundenen Büchern auf Redcoon.de einlösen. Eine Drittfirma solle laut Anzeige den Differenzbetrag ersetzen. Diesem Modell hat das OLG jetzt verboten. Zwar stehe die Begründung der Richter noch aus, dennoch liegt jetzt zum ersten Mal ein rechtskräftiges obergerichtliches Urteil vor, das ein Modell drittfinanzierter Gutscheine untersagt.
Die Couponing-Modelle vieler Online-Buchhändler setzen dem stationären Buchhandel enorm zu und untergraben auf Dauer die Buchpreisbindung.