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Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Risiken kennen und vermeiden, und sich am besten nicht auf die Managerversicherung verlassen. Diese und viele andere Fachbeiträge zum Thema Haftungsrisiken lesen Sie heute im CRN Business Newsletter.

Autor:Martin Fryba • 24.7.2008 • ca. 0:40 Min

Für Fehlverhalten haften Geschäftsführer unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. So der Geschäftsführer eines Autohauses, dessen Kunden in Litauen und Tschechien ausgelieferte Fahrzeuge nicht bezahlt haben. Oder ein Geschäftsführer, dessen Firma EU-Subventionen in Höhe von 900.000 Euro zurückzahlen musste. Kein Pardon kennen die Gerichte vor allem dann, wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt werden oder die Zahlungsunfähigkeit zu spät erkannt wird und somit eine Insolvenzverschleppung festgestellt wird. Dann steht auch der Staatsanwalt auf der Matte und droht mit strafrechtlichen Konsequenzen.

Welche Risiken Geschäftsführer und Vorstände kennen sollten und wie sie Haftungsansprüche vermeiden, ist Thema des heutigen CRN Business-Newsletters. Natürlich verraten Ihnen unsere Spezialisten auch Tipps und Tricks, wie Sie ihr privates Vermögen vor dem Zugriff schützen können.

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