Weil ein Arbeitnehmer im Betrieb regelmäßig sein Handy aufgeladen hat, kündigt ihm der Arbeitgeber fristlos. Während eines Rechtstreits zieht dieser seine Klage nun doch zurück.
Das Handy am Arbeitsplatz aufladen, ist sicher eine Frage für einige. Dies zeigt auch ein Posting auf Gutefrage.net. Eine Antwort kommt dort zu dem Schluss, dass sich der Arbeitnehmer dabei nicht viel spart. Allerdings kann sich der Mitarbeiter einigen Ärger einhandeln: In einem Fall kündigt der Betrieb einem Mitarbeiter fristlos, weil er sein Handy wiederholt im Unternehmen aufgeladen hat. Es kommt zum Rechtsstreit vom dem Arbeitsgericht Oberhausen (Aktenzeichen 4 Ca 1228/09). Dann allerdings zieht der Arbeitgeber seine Kündigung zurück. Die Kosten für den Rechtsstreit sind aber mit Sicherheit deutlich höher als der Betrag für die Stromkosten für Aufladen.
In dem Gerichtsverfahren geht es um die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Bei dieser ist es auch ein Thema, dass der Mitarbeiter unerlaubt Fotos am Arbeitsplatz gemacht hat. Trotz der der wohl sehr geringen Beträge, die das Handy aufladen verursacht hat, bleibt ein Gütetermin erfolglos. Es wird daher Ende Juli 2009 für den 29.10.2009 ein Verhandlungstermin angesetzt. Anfang August nimmt der Betrieb die Kündigung zurück.
Der Prozessbevollmächtigte der Arbeitgeberin beantragt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Dies sind allerdings nur die Gerichtskosten. Die Kosten der Anwälte im Rahmen des Streitverfahrens müssen die Arbeitgeberin und der Mitarbeiter jeweils selbst tragen. Damit war das Handy-aufladen im Betrieb für letzteren ein teures Unterfangen. Zu Hause wäre es billiger gewesen. Auch das Unternehmen hätte es sich wohl einfacher machen können.