Der IT-Administrator einer süddeutschen Spedition wurde vor Gericht zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte auf über 200 Firmenrechnern Software installiert, ohne diese vorher zu lizenzieren.
Ein ehemaliger Mitarbeiter einer Spedition mit Hauptsitz in Süddeutschland hat seinem vormaligen Arbeitgeber mächtig Ärger beschert: Er hatte der Business Software Alliance (BSA) über deren Internetseite einen Hinweis auf illegal verwendete Software in der Spedition zugespielt. Diese stellte daraufhin einen Strafantrag, der in einer polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Filialen des beschuldigten Unternehmens mündete. Dabei fanden die Beamten auf über 200 Rechnern Software, die nicht lizenziert worden war, und die somit vom Gericht als Raubkopien eingestuft wurden.
Der IT-Administrator gab die Verfehlungen vor Gericht zu und entschuldigte sich mit hohem Leistungsdruck. Aufgrund der angespannten Personalsituation hätte er einfach keine Zeit gehabt, bei Neuinstallationen die entsprechenden Lizenzen zu erwerben. Auch die Geschäftsleitung habe er nicht über die Notwendigkeit eines Nachkaufs der fehlenden Lizenzen informiert. Aufgrund des wissentlichen Fehlverhaltens verhängte das Gericht gegen ihn eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Die Spedition konnte sich, unter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außergerichtlich mit der BSA auf eine Lizenz- und Schadensersatzzahlung von rund 200.000 Euro einigen.