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Kabinett legt Urheberrechtsentwurf vor

Kabinett legt Urheberrechtsentwurf vor. Die Bundesregierung hat eine Novelle zur Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Demnach sollen pauschale Urheberrechtsabgaben auf maximal fünf Prozent des Verkaufspreises der betroffenen Geräte beschränkt bleiben.

Autor:Redaktion connect-professional • 27.3.2006 • ca. 0:40 Min

Pauschale Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Speichermedien sollen fünf Prozent des Verkaufspreises nicht überschreiten

Kabinett legt Urheberrechtsentwurf vor

Die IT-Industrie atmet auf. In der jetzt vom Kabinett beschlossenen Novelle des Urheberrechts werden Abgaben auf Geräte und Speichermedien, die für Kopien genutzt werden können, mit maximal fünf Prozent des Verkaufspreises gedeckelt. Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Branchen-Verbands Bitkom, zeigt sich zufrieden mit dem Entwurf: »Nach jahrelanger Verzögerung ist die Reform nun eine Runde weiter. Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass der Entwurf nicht in den Ausschüssen zerredet wird oder gar stecken bleibt«, erklärt der Bitkom-Vize. Allerdings habe er sich ein klareres Bekenntnis zur individuellen Vergütung im Internet, beispielsweise durch digitales Rechte-Management (DRM) gewünscht.

Die Streitigkeiten zwischen den Herstellern und den Verwertungsgesellschaften werden jedoch weitergehen, denn die Novelle sieht vor, durch Markforschung zu ermitteln, welche Geräte überhaupt zum Kopieren verwendet werden. Von den Nutzern soll »nur die tatsächlich typischer Weise in Anspruch genommene Leistung vergütet werden«, heißt es in dem Entwurf.